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rich VI ein fürstlicher Unterhalt, seiner Wittwe ihr Leibgedingeaus Gnaden gereicht werde; für die schlesischen Stände dagegenvermittelte der Kurfürst ein Abkommen, dem sie sich fügen muß-tcn), so wie der in einem Nebenrecesse namentlich aufgeführtenPersonen; unter andern traf diese Ausschließung österreichischeErbunterthanen, welche gegen ihren Obcrherrn gedient hatten,mit Ausnahme der in sächsische Dienste getretenen, in den vierobern Kreisen mehrere Grafen, welche Mitglieder deS HcilbronnerBundesraths gewesen, den Herzog von Würtcmberg und denMarkgrafen von Baden. Es solle aber nicht so zu verstehen sein,daß die Ausgeschlossenen sogleich verurtheilt und des ihrigen be.raubt werden würden, sondern der Kaiser wolle sich nur vorbe-halten, gegen Etliche nach Beschaffenheit der Personen und Sachenund nach Maßgabe, wie sich ein jeder dem Friedensschluß beque.men werde, nach genügsamem Verhör und Erkenntniß und mitdem Rathe der Kurfürsten sich zu resolviren, wie eS die Rothdurftund Wohlfahrt des Reiches erfordern möchte, und auch nach er-folgtet Sentenz die kaiserliche Clcmenz vorwalten lassen. Wür.lembcrg und Baden, welche größcentheils von kaiserlichen Truppenbesetzt waren, sollten bis auf erfolgte Ausführung und Restitutiondes von Frankreich beraubten Herzogs von Lothringen in denHänden des Kaisers bleiben, jedoch der fürstlichen Wittwe undder Universität Tübingen das ihrige zukommen, dem Herzoge unddem Markgrafen, wenn sie den Friedensschluß annähmen, daSNöthige für ihren Unterhalt überwiesen werden. Die Herzogevon Meklenburg wurden zu Gnaden angenommen und ihre Re-stitution anerkannt. Wegen des Landgrafen von Hessen behieltder Kaiser sich den Beschluß noch vor. Derselbe versprach ferner,einen Reichstag auszuschreiben, keinen Krieg gegen die kaiserlicheWahlkapitulation anzufangen, mit Sanftmuth und Güte zu regie-rcn, wogegen Liga und Union erloschen erklärt wurden.
Dies die wesentlichen Bestimmungen des Präger Friedens,der aus redlicher, deutscher Gesinnung hervorgehend, eine Wohl.that war. Daß er keine Wohlthat blieb, war, nach göttlicherZulassung, zunächst daö Werk der französischen Politik; „aberselbst in Folge des neuen KriegcS wäre daö starke Deutschlandnicht im westfälischen Frieden unterlegen, ungeachtet der MachtLudwig's XIII und XIV und Christinens, ungeachtet derLift Nichelicu'S und Mazarin's und Oxenftjcrna's,ungeachtet Banner'S, Torstenson's, WrangeVS, Gue-