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Der Bestimmungen in Religionssache», auf Grund deS Pas.sauer Vertrags und des Religionsfriedens/ ist schon gedacht. Dieaus diesen Rcichsverträgen erfolgenden Rechte wurden auch aufdie Calvinisten ausgedehnt. Aber zugleich mit dieser Erweiterungward das Reformationsrecht wesentlich beschränkt durch das fürden Besitzstand angenommene Normaljahr 1624. Es ward näm-lich den protestantischen Unterthanen katholischer Fürsten undwiederum den katholischen Unterthanen protestantischer Fürsten,ebenso wie den Lutheranern und Reformirten unter einander,diejenige öffentliche Religionsübung zugesichert, welche sie imJahr 1624 gehabt hatten. ES sollte sein, als sei in dieser Neu.jahrSnacht um die mitternächtliche Stunde der Fluß des Wech.selS der menschlichen Dinge gefroren und erstarrt. Diese gefro-rene Unordnung wurde als ReichSgesetz festgestellt. Wo um dieseMitternacht in einem katholischen Domkapitel ein protestantischerDomherr gewesen war, da sollte sorran die betreffende Stelle iudiesem Kapitel mit einem protestantischen Domherrn besetzt wer.den für lange Zeit. Wo um diese MitternachtSstunde eine Kirchein katholischen Händen gewesen war, die seitdem vielleicht nunbeinahe ein Vierteljahrhundert den Protestanten angehört hatte,da mußte diese Kirche fortan katholisch sein, und umgekehrt wares dasselbe. Jedoch diejenigen Unterthanen andersgläubiger Für,sten, denen daS Normaljahr 1624 nicht eine öffentliche Religions-übung zusicherte, konnten von ihren Fürsten entweder geduldetoder hinausgejagt werden; doch war das Verfahren für beideFälle vorgeschrieben. Dagegen ward den Obrigkeiten der Reichs.
mit dem dazu gehörigen Wappen durchaus nicht fahren lassen, weil fürihn zwar eine neue Kurwürde errichtet, aber nach kein anderes Erzamiermittelt worden war. Man stellte ihn durch das Amt eines Erzschatz.Meisters, der bei der Kaiserkrönung die Krönungsmünze auszuwerfenund dem Kaiser die Krone vorzutragen hatte, zufrieden. Nun aberkonnte ihm auch die unterpsälzische Stadt Fraukenthal nicht zurückgestelltwerden, weil Spanien dem Friedensschlüsse nicht beigetrcten war undfolglich durch denselben zu nichts verpflichtet sein wollte. Kaiser undReich mußten sich endlich (165t) entschließen, die Reichsstadt Besantzonin der damals dem Könige von Frankreich gehörigen Freigrafschaft Bur-gund zu einer Landstadt herabzusetzen und dieselbe dem Könige zuüberlassen, um den Abzug der spanischen Truppen aus Frankenthal zubewirken. So machte dieser die Knrpfal; betreffende Handel den Be-schluß eines Krieges, in dessen Anfängen Kurpsalz die Hauptrolle gespielthatte.