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Zehnter Band.
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ließ, fand der König für gut, in Slaghöck den Schuldigen zufinden und dieser wurde zu Strick und Scheiterhaufen verdammt»

Lübeck verband sich mit den Aufrührern. Christian ver.sammelte die Stände JütlandS, um Mittel zur Vermehrung desHecreS zu gewinnen; aber einige Bischöfe und Senatoren ver-einigten sich gegen ihn als einen Verletzer der Verträge, kraftderen er regierte, und wählten (1522) Friedrich, Herzog vonSchleswig-Holstein, der sich mit Lübeck verbündete und dem Kö-nige offen den Krieg erklärte. Aber dessen alte Kraft und Festig-keit waren gebrochen und er fioh, obgleich noch im Besitze sovieler Mittel, mit seiner Familie, den Archiven, Kronjuwelen undSchätzen und der Stgbrit, die ihm nur in einem Fasse derVolkSwuth zu entreißen gelang.

»Mein Name müßte geschrieben stehen über der Thüre allerbösen Menschen", sagte Münz, Vorsteher der Justiz in Jütland,als er Christian in Kenntniß setzte, daß »Adel und Klerus ihnabgesetzt wegen Verletzung der Privilegien". An die Stelle des»nordischen Nero" wurde (1523) sein Oheim Friedrich 1 ge-wählt, Herzog von Holstein und Sohn jenes Christian, derzuerst aus diesem Hause die drei skandinavischen Reiche beherrschthatte. In Schweden jedoch wurde Gustav Wasa zum Königeerhoben und auf Liese Weise der Calmarische Vertrag zerrissen.

Dänemark. Friedrich I.

Die Regierung Friedrichs I gewann einen unruhigenCharakter durch die Versuche deS Abgesetzten und die Reformation.Die neuen religiösen Ideen waren schon unter Christian Heingedrungen, der sie zur Demüthigung des Klerus unbehindertWurzel fassen ließ. Paul v. Ella, Prior deS Karmeliterklosterszu Kopenhagen, übertrug die deutschen Predigten eines Luthe-raners in die Nalionalsprache; aber das Volk verhöhnte diesendeutschen Apostel, der nicht die Gabe der Zungen hatte und ver-schwand, während der Prior zur Wahrheit zurückkehrte. Mitgrößerem Erfolg jedoch trug Johann Taufen von Föhnen,Luther'S Schüler, dessen Lehren in Kopenhagen vor und inMalmoe ward das erste öffentliche Bekenntniß von der neuenLehre abgelegt (1527). Friedrich, den neuen religiösen Be-strebungen gewonnen, gestattete Gewissensfreiheit, sicherte jedochzugleich dem katholischen Klerus den Güterbesitz, »wofern er nichtkraft eines GesetzcS entzogen worden wäre"; den Kapiteln allein