Band 
Zehnter Band.
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Mittlerweile war ein Ereigniß eingetreten, welches dieHoffnungen der Katholiken auf einmal wieder aus ihrem Grabezurückrief. Stephan Bathori war ohneLeibeSerbcn gestorben,und eS galt die Wahl eines KönigS von Polen. Sogleich sandteder schwedische Adel Emissäre nach Polen, welche, unterstütztvon der Königin Wittwe, Anna, der Schwester von Johannserster Gemahlin, die ihm noch in der Gefangenschaft einen Sohn,SigiSmund, geboren, für diesen schwedischen Thronerben umden polnischen Thron warben. Zwar stimmte ein nicht unbe-trächtlichcr Theil des polnischen Adels für den Erzherzog Maxi.milian von Oesterreich, aber SigiSmund erhielt die Stirn,menmehrheit und wurde (1587, 27. Dez.) zu Krakau gekrönt.

Jetzt war der schwedische Adel seinem Ziele nahe. DerThronerbe von Schweden war König eines auswärtigen StaateS.Wenn vollends Johann mit Tod abging, kehrten die Zeitender Calmarer Union zurück. Um diese Zeiten desto sicherer wie.Verkehren zu lassen, entwarf der schwedische Adel daS Statutfür die Zukunft, daö wegen seiner Tendenz zur Zurückrufungder Tage der Union gleichfalls Calmarer Statut genannt wurde.Bei der Abreise des neuerwählten Königs von Polen in seinLand überreichte eö Erich Sparre im Namen des gesammtcnAdclö ihm und seinem Vater Johann zur Einsicht und Ge.nehmigung.

Der Hauptinhalt dieses Entwurfes war ungefähr folgender:Wenn einmal SigiSmund den schwedischen Thron bestiegenhätte, so solle die Regierung, möge er nun abwesend oder imLande sein, von sieben ReichSverwesern aus dem schwedischenAdel geführt werden, von denen je alle zwei oder drei JahreEinige auSrretcn sollen, um durch Andere ersetzt zu werden.Ein Mitglied dieser Regentschaft solle Herzog Karl zu ernennenhaben, aber dasselbe keinerlei Vorzug vor den übrigen Mitglie.dern genießen. Die hohen Aemter sollen vom Könige aus derZahl der vom Siebenrathe vorgeschlagenen Männer besetzt werden.In des KönigS Abwesenheit solle, keine neue Auflage auSge.schrieben werden dürfen. Ueber Krieg und Frieden solle derKönig ohne die Einwilligung der schwedischen Stände nicht be.schließen können. Eroberte Landschaften stehen sämmtlich unterschwedischer Regierung und dürfen nicht abgetreten werden. Vondem Schatze, den Kleinodien und den Kriegsvorräthen des Reichesdürfe nichts, und von den Einkünften des StaateS nur so viel