Band 
Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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p. s. w. spricht, im Grund auf die nemlichen Zweke koSgehk-aber ihrer Verschleverung und anscheinenden Mäßigungwegen viel gefährlicher und verführerischer ist alS alle fran-zösischen Revolutionärs zusammengenommen. ES ist un-glaubltch was für empörende Irrthümer aus jener vorKam unerhörten Sophisterey (der Distinction zwischen demjezigen angeblich rechtlosen und dem künftigen sogenanntrechtlichen Zustand) fließen. — Der Zwang in den Staat,r. h. in seinen rechtlichen Zustand, sowohl gegen einzelneIndividuen alS von einem Staat gegen den anderen, einGrundsaz den Sieyes durchaus nicht annimmt und mit wel-chem alle Unterjochungen, alle Nevolnrionirungen gcrechc-ferligek werden könnten S. 4 63* — die Verwerfung al-les jezt bestehenden Eigenthums als bloß provisorisch— die Abschaffung alles Privat- Rechts, alles Widerstandsgegen Ungerechtigkeit — die Rechtmäßigkeit jedes GcsezeSbloß weil eS Gcsez ist, als angebliches Produkt des allge-meinen Willens i der sich selbst nicht Unrecht thun könne6. 165. — die unbeschränkte willkührliche Dispositionüber Personen und Eigenchnm als vorgebliches Gemäch-sel deS Staats. S. 185 — 157. — ein ewiges Befehlenüber alles und jedes. — Die Annahm der heillosen Maxime

quilibet praesumitur malus donec securitatem dede-rit contrarii. ( Jeder ist citt Feind bis er in die Unmög-lichkeit zu schaden versezt ist) alldieweil sonst gerade die um-gekehrte Regel galt und viele ähnliche Säze mehr, die wirfür ftzt übergehen. Ueberhaupt sind diese Kantischen Prin-eipien den Hobbestanischcn außerordentlich ähnlich, zumTheil offenbar aus ihnen hergenommen, aber noch ver.schlimmert; denn HobbeS erkennt bisweilen noch göttlicheGeftze, Kant (indiesem Buch) gar keine; HobbeS hälteine» ehmaligen erdichteten Zustand für einen Zustand deSewigen Krjegö, Kant den jezigen; HobbeS behauptet man