Band 
Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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lbeynah alleitiherrschenb geworden/ weil sie, obschon keines-wegs vollkommen und vielleicht den uralten, der Einfalt derNatur so nahen Gebräuchen der Deutschen nicht einmalgleichzuschäzen, doch einen reichen Scha; sehr vernünfti-ger Grundsäze enthalten, die unter ähnlichen Verhältnissenüberall gelten können: so suchte man auch die Verfassungder Stadt Rom oder der Römischen Republik widerna-türlich in alle übrigen geselligen Verhältnisse hineinzuzwin-gen, und das Römische StaatS-Recht sollte das allge-meine SiaatS- Recht seyn. 1J) Auch in Rom hatten zwardie ersten Könige und nachher der Römische Senat ihreGewalt keineswegs von dem Volk erhalten. Denn Romu-lus sammelte das Volk um sich her, ordnete dasselbe mClassen oder in eine Bürgerschaft, die Senatoren wurdenvon ihm alö seine Räthe ernannt und wie ste sich in derFolge von den Königen unabhängig machten: so hatten siediese Gewalt auch nicht von dem Volk erhalten, welckeSerst späterhin nach langem Kampf zu mchrerem Einfluß,aber nie zur Ernennung der Senatoren gelangte. ^ Hät-ten die Gelehrten nur diesen ersten Ursprung ins Aug ge-faßt: so würden sie vermuthlich nie in solche Irrthümergefallen seyn. Allein sie wählten gerade den verdorbensten

12) Die Verfassung der Stadt Rom ward offenbar zum Musterder im Mittelalter entstandenen frevcn Städte genommen.Sollte man aber deßwegen auch Herrschaften und Fürsten-thümer in Gemeinden und Bürgerschaften umwandeln? Wa-ren die Fürsten Bürgermeister?

iz) Mein sel. GroSvatcr in seinem Fabius und Cato undauch W.ieland in seiner Lustreise ins Eljsium, woer bcnContrat social durch einen Xenophon bestreiten läßt,haben dieses genug erinnert. Aber was merkte man auf der-gleichen Obskuranten? Sie waren ja nicht Juristen undauch nicht Philosophen im neuen Sinn.