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Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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Zeitpunkt zur Norm und stellten den anerkanntesten Miß--rauch zur allgemeinen Regel auf. Vergebens waren dieBemühungen einzelner scharfstnnigen Rechtögelehrten, wel-che sich gegen Liesen gefährlichen Grund-Irrthum erho-len: sie vermochten der allgemeinen Abgötterey deS

Römischen RechtS nicht zu wehren. Das reine Ideal al-ler Monarchien sah man nicht in den ursprünglichen Kö-nigen des Alterthums, sondern in den Römischen Im-peratoren, in jenem widernatürlichen monstruösen Zu-stand einer unvollendeten Usurpation, die weder Monar-chie noch Republik genannt werden konnte, von beyden et-tpaS an sich zu tragen schien, aber auf gar keinem Funda-ment mehr beruhte, wo die Formen und Redens-Arten-er früheren Republik (eadem magistratuum vocabula)noch übrig blieben, in der That aber nichts als eine grän-zenlose, auf bloße Militär - Gewalt gegründete WillkührLestand. Und weil nun gar, seitdem Carl der Große denTitel eines Imperator Romanorum angenommen unddieser Titel den früheren eines Königs der Franken ver"schlungen hatte, das deutsche Reich für eine Fortsezungdes Römischen Reichs ausgegeben wurde: so schien dieAnwendung jener Vocabeln einen Grund desto mehr fürstch zu haben. Daher stoß einerseits der republikanischeSprachgebrauch, welcher stch durch die Doctores juri*

zq) Unde quod nonnulli ( sagt I. H. Bvehmer) juri- pub-lici doetores voluerunt iu subsidium recurrendum esse adjus Romanum, oppido falsum est, cum potius ad ju$publicum illud quod in omnibus civitatibus colitur etobservatur respiciendum sit. Jus pubi, univ. Prrefat.

Warum hat aber Bochmcr das lcztere selbst nicht gethan rer fand da« wahre Principium, das Eine i» dem man.ziigfaltigen nichts