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in die Canzleyen der Fürsten, besonders der deutschenKönige und bald auch in andere Sprachen einschlich, an-derseits das despotische System, nach welchem man jenenvon Rechtens wegen alle die Gewalt beylegte, welche dieRömischen Imperatoren nicht über eigene Sach, sondernalö Usurpatoren über die Angelegenheiten der vorher frey-gcwesenen Römischen Bürgerschaft ausgeübt hatten. Moch-ten auch die ganze Geschichte, alle vorhandenen Gescze,Gebräuche und Uebungen diesen Redens-Arten und Be-hauptungen noch so sehr widersprechen: so halfen sich dieJuristen mit der Wendung heraus, daß solches ex mu-tata reipublicse forma geschehen sey, obgleich ße den Zeit-punkt dieser angeblichen Veränderung niemalen angebenkonnten. ^ Run sollten bald auch alle anderen Fürstenaus früheren Republiken entstanden seyn und nur ein höch-! steS republikanisches Befehlshaber-Amt bekleiden. Derwesentliche Unterschied zwischen Monarchien und Republi-ken ward gänzlich vergessen, denn jene erschienen nurnoch als eine andere Form von Republiken. ES hattendie Römischen Imperatoren zum Theil über Güter undEinkünfte zu disponiren, die nicht ihnen, sondern der frü-heren Republik angehörten- nun mußten auch alle eigen-
15) Alle« dieses batPü t tcr in dem obanqeführten unvergleich-lichen Werk Specimen juris pubi, medii aevi herrlich aus-einander gcsezt. Ein gründlicheres und zugleich so geschmak-volleS von Vaterlandsliebe erwärmtes Buch erinnere ichmich nicht gelesen zu haben. WaS Pütter dort gethan hat-«inen Grund > Irrthum in seiner Wurzel, gleichsam in demPunkt seiner Erzeugung aufzufassen, sein Wachsthum durchein ganzes Jahrtausend in allen Zweigen und Blättern zuverfolgen und durch die Zerstörung der ersteren einen Waldvon Irrthümern auszurotten: das will ich hierum allge-meinen zu thun versuchen.