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thümlicheri Besizungen der Fürsten bona publica StaatS-oder National-Güter seyn. ES läßt sich gar wohl denkenund ist sogar das gewöhnlichere , daß die Menschen ohneBürgerschaften mit einander leben und weil man be-reits alle anderen menschlichen Bande und Verknüpfun-gen/ Bürgerschaften oder societates civiles gef)ei§ett fyattttso mußte nun auch ein sogenannter Narurstand ohne allegesellige Verhältnisse/ ohne Staat bestanden haben. ESfeiet endlich jede Republik / jede Communität zulezt einenförmlichen oder stillschweigenden GcsellschaftS - Vertrag( pactum sociale) zwischen ihren Bürgern oder Mitglie-dern voraus: demnach sollte derselbe auch da geschlossenworden seyn/ wo keine Republiken oder Corporationen sind:und so begreift man leicht/ wie mittelst der natürlichenFiliation eines Irrthums aus dem anderen zulezt die wun-derliche Idee eines bürgerlichen Vertrags zwischen allenEinwohner« eines Staatö entspringen konnte/ aus wel-cher sodann ganz andere Consequenzen gezogen wurdenund ein Wald von Irrthümern erwachsen ist.
ES ist ferner nicht zu läugnen/ daß die Reforma-tion/ die irrige Verwechslung der Natur der Kirchemit anderen geselligen Verhältnissen und die öfteren Strei-tigkeiten zwischen der geistlichen und der weltlichen Macht/auch ohne die Absicht ihrer Urheber / viel zur Beförde-rung und Verbreitung jener irrigen Ideen eines bürgerli-chen Contrakts beygetragen haben. Denn da die christlicheKirche/ zwar nicht in jeder Rüksicht, aber doch so viel dieGläubigen unter sich betrifft/ eine Genossenschaft, eine reli-giöse Gemeinde vorstellt/ in welcher jeder Christ/ alSsolcher dem anderen gleich an Rechte»/ Pflichten undHofnungen rst: so wurden viele/ zumal protestantische Theo-logen und auch andere Gelehrte, durch eine falsche Analo-