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Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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daß nichts gutes und nichts böses mehr seyn sollte, alSwaSdie Fürsten (oder, wie die Neueren sich auödrüken, derStaat) geboten oder verboten hätten.

Auf Hobbes folgten in entgegengeseztem Sinn H ar-rington (vor 1677) Marchamond Needham (vor1678) und vorzüglich Algernon Sidney (vor 168 Z)welche aus dem von Hobbes aufgestellten falschen Princip«ineS Social »ContraktS schon ganz andere Consequenzenzogen. Denn sobald die Gewalt der Könige ursprünglich vondem Volk herkommen soll: so muß sie auch von dem Volkbeschränkt, zurükgenommen, die Könige selbst müßen ab-gesezt und eine andere Verfassung, angenommen werdenkönnen. Diese richtigeren Schlußfolgerungen gefielen demmächtigen Hofe Jakobs H. nicht, und der edle, sonst umsein Vaterland verdiente Sidney mußte 1683. auf demSchaffet sterbe«, wohin eher HobbeS als der Erfinder je-nes Grund-JrrthumS gehöret hätte. Milton 3 °> undLocke fielen in den nemlichen Irrthum und der festerewar von seinem bürgerlichen Contrakt bereits so einge-nommen, daß er denselben als ein historisches Faktum an-nahm und der ganzen Geschichte zuwider behaupten durf-te , daß alle Staaten ursprünglich Republiken gewesen wa-ren. 3" Offenbar hatten diese Lehren theils durch diekirchlich demokratischen Begriffe der Jndependenten, theilsdurch umgekehrte Anwendnng der Hobbefianischen Princi-

29) Oi»conr«e« concerning government. S. O&Ctt Cap. VI.

No. z.

%o) Treatises of civil power in ecclesiastical causes. Lon-don 1690.

Zi) Two treatises of government. London 1690. S. obtlt

Cap. vi. No. 4.