Band 
Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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priesene schöne Schreibart ist nicht das Resultat richtiger«nd reicher Begriffe, sondern nur das Produkt einer starkfühlenden Seele, welche allerdings auch mit einem verschro-benen Kopf verbunden seyn kann. Er ist indessen nicht derErfinder des Systems, welches den Ursprung aller Staatenaus der Grille eines Social-Contrakts und mithin der ur-sprünglichen Volks. Souverainität herleiten will: sondern'er hat dieses 100 Jahr vor ihm erdichtete Princip nur kon-sequent, acht demokratisch ausgeführt, mit mancherley an-deren seltsamen Paradoxen untermischt und durch dasVehikel einer allgemein herrschenden Sprache und einesreizenden Stylö in alle Classen verbreitet. Der we-sentliche Unterschied zwischen Hobbeö und Rousseau bestehteigentlich nur darin: daß jener nach geschlossenem Conträtsocial die ursprüngliche Volks - Souverainität an einenFürsten oder einen Senat abtreten, dieser hingegen fiebey der ganzen Volks-Corporation behalten will. Nachjenem ist der Wille des Fürstender allgemeine Wille,nach diesem äußert das Volk ihn selbst, aber in beydenFällen crstrrkt er stch über alles und ist untrieglich. Inbeyden Systemen soll man allen Privat - Willen, alle Pri-vat-Macht, alles Privat-Urtheil abgetreten haben, dortan einen oder mehrere, hier an die Gesamtheit von allenoder ihre zufällige Majorität. Jean JaqueS Rousseauschien die ganze Welt nach dem Muster seiner VaterstadtGenf, wo ein conseil generai der ganzen Bürgerschaftdie höchste Gewalt besaß, umändern zu wollen, und dochwar diese Verfassung selbst keineswegs nach seinen Grund-säzen eingerichtet; denn diese Bürgerschaft regierte nurihre eigenen gemeinsamen Angelegenheiten, gerade so wieder König von Frankreich die seinigen, nicht aber die der

<$*) Vergl. oben Kap. vi. No. 8.