Band 
Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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«ach diesem Gcsezkuch nichts eigenes mehr, weder ihre»Leib noch ihr Gut und was sie bestreu ist blos dasjenigewas der Staat als das Ihrige anerkennen oder ihnenlassen will. Denn »daS Recht zur Bestreitung der StaatS-» Bedürfnisse, daS Privat - Vermögen der Personen, ihre»Gewerbe, Produkte oder Consumtion mit Abgaben zu»belegen ist ein Majestäls-Recht. I7I) Auch sind die»Auswanderungen bey willkührlicher Geld- oder»Leibesstrafe verboten." I72) Alle Preußischen Untcrtha.nen sind gesezliche Leibeigene, denn sie dürfen sich demDienst des StaatS nicht entziehen, ohne Vorwissen undErlaubniß des StaatS-Oberhaupts daS Land nicht ver-lassen , ja selbst die Weiber sich nicht an AuSwärtige ver-heyrathen. I73) Ucberall werden die gemeinsten unschul-digsten Aeußerungen der natürlichen Privat-Freyheit vonder ausdrüklichen oder stillschweigenden Bewilligung desStaates abhängig gemacht. 1741 Wie sehr also dieses

und Schurverwandte. Wer sind die Cives, wer sindt)je Socii ?

- 7 ») T. II. Tit. XIII. §. -5. Mit Recht bemerkten die Gö tt-Gel- Anzeigen, daß die Unterthanen eines StaatS inwelchem solch ein Grnndsaz zum Gesez gemacht würde, ihreSicherheit nur noch von der zufälligen Moralität oder derInkonsequenz des Regenten erwarten könnten.-fjs.) ib. Tit. XVII. §. 127 et 15g.

173) ibid §. 134. Worin besteht dann die Leibeigenschaft alsin der Verpflichtung unbestimmte Dienste leisten, sich demDienst nicht entziehen, das Land nicht verlassen, und w«sie strenger ist, sich auch nicht ohne Bewilligung auswärtsverheyrarhen zu dürfen? Aber der alte Leibeigene hattedoch noch dafür ein Gut zu seinem Unterhalt. Der neueLeibeigne muß seinen Herren erhallen.

174) Das Preußische Gesezbuch ist schon sehr inkonsequent,daß es nicht auch eine Bewilligung seines StaatS-Ober«