Schwängerung begründeten keine Verbindlichkeit zur künf-tigen Ehe mehr, Versprechungen sollten also nicht mehr ge-halten werden. I89) „Die ehliche Gütergemeinschaft än-dere an dem Eigenthum des Vermögens von dem einenoder dem anderen Theile nichts! Jeder Theil behalte dar-über ungebundene Macht und könne davon auch wi-der Willen des anderen Theils veräußeren." —Unehliche Kinder von Unverehlichten erzeugt, werdenden Ehlichen gleich geachtet und aller Rechte der ehlichgebornen theilhaftig u. s. w.
den Grund nur auf den Buchstab der Geseze zu sehen/ et-was seltsam und gehört zu ihren unzählichen Widersprüchen.Die krasseste Dummheit / die saeva praerogativa verborum,für deren Gebrauch Theodosius die Richter bestrafen wollte.
L. 5. c. de L. L. die verborum angustiae , die litterarumanguli, welche Cicero eine Calumnie desGesezgebers nennt,off, L. 1 . c. to. wird zur alleinigen Regel aufgestellt.Wie prächtig sich darüber der berühmte Schlosser auS-drükt: »In der That/ wir müssen tief in das Uebel gesun-„ fcn seyn / weil uns nichts als ein ärgeres Nebel heraus-„ ziehen kann; tief verwikelt in den Mißbrauch des Ver«„ standes , weil uns nur das Verbot den Verstand zu brau-
- „ chen / erretten kann s doch ist es wunderbar, daß man in
„eben der Zeit, in welcher man die für Erzdummköpfe halt,«welche an dem Wort (Buchstab) der Bibel hangen, zu-» gleich auf der anderen Seite auch die für Lrzdummköpfe„(mente volgari nach Beccaria) halten will, welche nicht„an dem Wort des Codex bangen." Briefe über diePreußische Gesezgebung S. 199. *oo,
1*9) Uebcrhaupt war jede Ehversprechung vor der Copulationunverbindlich und konnte auch einseitig gebrochen werben.Glüklicher Weise ist das Herz der Menschen gewöhnlich nochbesser als solche Geseze.