Band 
Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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»derLandes fürst gehöre dem Land u. s.w." Ue-brigens suchte Joseph n. bereits in allen seinen Landendie Militär-Conscription einzuführen/ obgleich stedem Nuzen des größeren Haufens nicht sehr angemessenseyn dürfte/ aber weil die Bürger den Staat ausma-chen sollte» / die Kriege mithin ihre Kriege waren undder Kayser selbst sich einen Staatsdiener nannte: somußten ste auch von Rechtens wegen Mannschaft und Geldzu allen Kriegen liefern, welche seine Mutter noch aus ei-genem geworben und bestritten hatte. Er , der dem Landangehören wollte/ unterließ gleichwohl alle KrönungS-irnd HuldigungS-Feyerlichkciten/ die zwar nicht eine Ue-bertragung aber die Anerkennung der rechtmäßigen Machtund des schuldigen Gehorsams vorstellen. Eben so schwurer auch keinen Eid/ der sonst bey der Krönung in Hun,gärn gebräuchlich war und zwar freylich zu den ohnehinbestehenden Verbindlichkeiten nichts hinzusezt , aber docheine ehrwürdige Sitte/ eine tröstliche gegenseitige Zust-cherung aller natürlichen und vertragsmäßigen Privat-Rechte ist. 1935 Die Krongüter in Hungarn / welche dieHauptstüze seiner alldort bestzenden Macht sind , ließ erverkaufe»/ und weil der Landesfürst das Recht haben sollteselbst unschuldige Sitten und Gewohnheiten abzuschaffen:so wollte er sogar in Ungarn deutsche Kleidung und Spra-che mit Gewalt erzwingen. Die untergeordneten Provin-zial- Behörden hat er in Personen/ vorzüglich aber in derBenennung verändert und dadurch nicht wenig zu ver-

Gegentheil. Aber Philosophen nehmen eS nicht so genau.Die Idee kam auch vom bürgerlichen Contrakte her undsollte selbst auf Privat-Obere ausgedehnt werde».

192 ) Ein Eid hatte etwas religiöses an sich gehabt und die An-erkennung Gottes als eines Oberen vorausgesezt. Daskonnten die Philosophen nicht leiden.