ein Werk der Natur, welches durch natürliche Ord-nung und Zeitfolg von selbst hervorgehe. I4> Die Ueber-tragung der höchsten Gewalt von Seite des Volks halt erfür unmöglich , weil weder die einzelnen Menschen noch diezerstreute Menge solche besäßen und niemand geben könnewas er nicht hat. GraSwinkel und Wandalinmö-gen wohl die Unabhängigkeit der Königlichen Gewalt inexercitio statliirt haben, aber in ihren natürlichen Ursprungund eigentlichen Charakter nicht tief genug eingedrungenseyn. Ist eS mir übrigens erlaubt, einen nicht unberühm-ten Mann anzuführen' ob er mich gleich nahe angeht: sohat auch mein sel. GroSvater Albrechts»« Halter dasPrincipium des Social- Contrakts und das ganze neu philo-sophische StaatS- System inseiner Wurzel angefoch-ten. War auch das allgemeine StaatS - Recht nie sein
chorum tn den obss. sehet. Hahns. 170s. T. VI. p, r,
SHUc» wahr: — aber wo der Irrthum auf beyden Seiten liegewird nicht gezeigt.
14) Civitas opus naturae qua? naturali ordine ae consecutionesit producta, scii, ex familia et sobolis abundantia decivit. L. l. c. 4, §. 6. E« fehlt hier dir Erweiterung dierses Verhältnisses durch allerley Privat - Vertrage und dercharacter distinctivus der Unabhängigkeit.
15) Quodeum neque singuli homines , neque multitudo dis-soluta majestatem habeant, eandem non possint in re-gem conferre, ibid, L, II. c. 1.
' iG) Grasrrinkel de jure majestatis Diss. 16(2. WandalinJuris regii nemini subjecti ex scriptura sacra excerpti
1665. Ich gestehe , daß ich diese beyden Bücher bisher nurdem Namen nach kenne , vermuthe aber mein obiges Urtheilsey richtig: denn hätten sie neue bestimmtere Grundsäzeaufgestellt, so würden sie auch mehr Aufsehe» unter denGelehrten gemacht haben.