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Haupt - Studium, so ließ ihn doch sein geübter Vlik in dieNatur und seine große Kenntniß der Geschichte sogleich dieFalschheit jenes GrundsazeS erkennen.. In einem Dialog,den er zwischen CarneadcS und Cato halten läßt, beftreiteter dasselbe nicht nur als unhistorisch, sondern auch als ver-«unftwidrig, erdenket sogar auf den natürlichen Ursprungder Fürsten durch Hausvater , Anführer und Lehrer, wöbe»)nur das Prädikat der Unabhängigkeit und einige streng juri-stische Consequenzen mangeln, um die wahre noch j e z t gek-le n d e Theorie zu vollenden. Auch hat er in den Göttin-gischcn gelehrten Anzeigen bey jeder Gelegenheit wider jenespseudophilosophische System geeifert und das Unglük, welchesdaraus entspringen werde, vielfältig geweissaget. IS) SSte*land, auf den die schöne Litteratur der Deutschen mit Rechtstolz ist, ließ in mehreren Schriften das Principium deö So-eial- ContraktS die ganze Geisel seines Wizeö fühlen. I9 >
17 ) Fabius und Cato. 4tes Buch.
18) Zumal in den Recensionen von Rousseaus Schriften unddenen der französischen Philosophen, die fast alle von ihmfind. Mehr noch in seiner Correspondenz mit Bonner, diein Manuscript auf der Bibliothek zu Genf liegt, und vonwelcher auch Job- von Müller spricht. Sämtl. Werke2 - 4. ©• 276,
iy) Ueber das göttliche Recht der Obrigkeit oderüber den Lehrsaz, daß die höchste Gewalt in einem Staatdurch das Volk geschaffen sey. D. Merkur 1777. Nov.und Lustreise ins Elisium sämtl. Werke. B. 28. S.22? ff. Zwey Aufsäze von denen ich noch mehr reden wer-de. Man hat mir eingewendet »Wieland sey kein RechtS-Gelehrter." Wollte Gott alle die sich Rechts-Gelehrtenennen, härten so viel Verstand als er. UebrigenS brauchtman kein Jurist zu seyn um den natürlichen, sogar gerech-ten Ursprung der Herrschaft einzusehen. Das ist einFaktum zu dessen Erkenntniß ein geringer Grad von Beobr