Band 
Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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«tif reziprozirlicheS Recht imb Wohlwolle« (Belohnung-ist der zweyte Grund der Sicherheit und trägt, auch heutzu Tage noch, weit mehr als man glaubt und mehrals die Macht der menschlichen Geseze selbst, zur Ver-hinderung von Ungerechtigkeiten und Gewaltthätigkei-ten, so wie zur Ausübung wechselseitiger Liebespflich.ten $<».*•> Sind aber diese Mittel unzureichend, mußdem beleidigten Schwachen am Ende doch noch durchhöhere Macht zu Hülfe gekommen werden: sokann und wird dieselbe ( als das 3te Sicherheit. Mittel) ineinem natürlichen geselligen Verband eben so gut als ineinem erdichteten Bürger-Verein statt finden. Der belei-digte Schwächere wird von selbst einen dritten und stär-keren um Hülfe anrufen, ohne daß er ihn eben dazugeschaffen habe und jeder Mensch ist von Natur geneigtund befugt seines gleichen in gerechten Dingen Hülfe zuleisten. Aufsicht, Geseze, Urtheile und Strafen find zu-lezt das Einzige was die vollkommenste Rechts-Genossen-schaft, die man fich denken mag, zur Sicherheit der Ein-zelnen zu leisten vermöchte. Aber das natürliche Ober-haupt eines selbstständigen geselligen Verbandes hat ebenso gut Befugniß, Interesse und Mittel um Ordnung un-ter den Seinigen zu handhaben, Vorschriften, wo fie nö-thig find, dem natürlichen Gesez gemäß, zu ertheilen,den Schwächeren zum Recht zu verhelfen, Streitigkei-ten zu entscheiden und Gewaltthätigkeiten an Plaz desBeleidigten zu strafen. Zwischen den Mächtigsten selbstaber, zwischen denen die keine höhere Hülfe anrufen kön-nen, die bloß auf eigene Kraft und die Mitwirkung der

40) Ein Schwert halt das andere in der Scheide, ein Dienstzieht den anderen nach sich. Da« ist auch unter Privat-personen wahr.