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Ihrigen beschränkt sind: da mußten allfällige Collisionesund Rechts - Verlezungen, wie dieß noch heut zu Tage ge-fchieht, freylich nur durch Messung der Kräfte, durchKampf und Verträge behindert oder ausgemacht werden.Den gewöhnlichen Frieden erhält zwischen ihnen das na-türliche Geftz, freundschaftliche Convention und gegensei-tiges Interesse; die Kriege selbst sind nur ein Mittel zurWiederherstellung des Rechtö, und zur Belebung der Ideeseiner Verbindlichkeit. Endlich ist die Erde groß und jedeschädliche Gewalt in ihrem Wirkungskreise beschränkt.Findet also der Mensch in irgend einem geselligen Ver-band keine Sicherheit mehr, hat er keine Mittel zum Wi-derstand und geht ihm auch fremde Hülfleistung ab: sobleibt noch die Trennung übrig um Beleidigungen zuentgchn, es giebt andere Wohnpläze wo er den gestörtenFrieden wieder finden kann, und wo der Himmel auchseine Segnungen auöspendet. Mit einem Wort: Klug-heit um Streitigkeiten zu vermeiden, rechtliches undfreundliches Betragen um niemand zur Beleidigungzu reizen, Vertrauen auf die natürliche Gutmüthigkeitder Menschen, ohne welche sich noch heut zu Tag niemandin fremde oder unbekannte Länder wagen würde. * T > 2)
41 ) Man reiset überall hin, man läßt sich nieder, ohne sich zubekümmere» oder nachzufragen, was bann für Gefeze indem fremden Staat eristiren, ob sie zur Sicherheit hinrei«chend seyen, ob sie auch gegen Ausländer (nicht Bürger)gelten u. s- w. Aus wa« gründet man denn seine Sicher-heit als auf das natürliche Gefez, das Vertrauen auf eigeneund fremde Rechtlichkeit? Und der Handel unter Menschenvon den entlegensten Nationen, -die einander nie gesehenhaben, worauf beruhet er? etwa auf dem Schuz des StaakS»ach welchem man in Ost-Indien oder Amerika Prozesseführen müßte, oder aufderpräsumirten Lreu und ihre» natür-