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Widerstand wenn man gleichwohl beleidiget wird,Vertheidigung durch eigne Kraft, welche noch izt derGrund aller äußeren und inneren Kriege, aller Nothwehrund gerechten Selbsthülft auch unter Privat-Personenist, Hülfs-Anrufung von seines gleichen oder voneinem Mächtigeren (er mag nun dazu Geseze gegeben ha-ben oder nicht) wenn jener Widerstand nicht möglich odernicht hinreichend seyn sollte, *-> endlich die TrennungLurch Migration oder Flucht, wodurch man sich der Machtentzieht, wenn keine Hülfe mehr ;u finden ist: das finddie Mittel, welche die freundliche Natur dem Menschen zurSicherung seiner rechtlichen Freyheit gegeben hat. «>Diese Mittel wurden auüi von den Menschen zu allen Zei-ten zur Handhabung ihrer Rechte angewendet, es lassensich sogar noch heur zu Tag keine andere denken, und
lichen Belohnungen. Man frage die Kaufleute % nach was er-kundigen sie sich eh sie ihr Vertrauen schenken, nach der Recht-schaffenheit der Personen oder nach den Gesezen des StaatSin dem sie leben; Man mag sagen was man will: es istnoch heut zu Lag nicht der Menschen Gebot, sondern Got-tes Gcsez, welches die Welt regiert und in Ordnung hält-
4 ») Hülfe voll einem Mächtigeren unparteyisch zuerkennt undkraftvoll geleistet, heißt die Gerichtsbarkeit. Das werdenwir ausführlich beweisen. Sie ist aber weder Las einzigenoch das vollkommenste Mittel zur Handhabung des Rechts,sondern bloß supplelorisch.
43) Vim vi repellere licet ; dolis se tuentur qui non p ossuntviribus; cum vires propriae non sufficiunt advocantur ex-terse, fuga et latebrse sunt ultimum infirmitatis praesi-dium. P. I-vo Jus nat. rebus creatis a Deo constitutum.
L- II. In diesen wenigen Worten liegt mehr Verstand alsin einer Legion unserer modernen Bücher.
44) Oder weiß jemand andere Mittel zur Handhabung der Ge-rechtigkeit als i ) eigene Befolgung und Einschärfung des