Band 
Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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Thiere selbst. »> Ein anderes Gefez welches jedem zwin-genden Natur-Gebot gar nicht widerspricht, sondern mitdemselben aufS freundlichste harmonirt, ein Gefez das dieHerrschaft des Mächtigeren nicht aufhebt, aber ihre Aus-übung regelt und leitet, hat die nemliche Natur dem Star-ken wie dem Schwachen eingegraben: und da man sich inunseren Tagen mehr als sonst je vermessen hat, die Wirk-lichkeit dieses GefezeS wegzusophistisiren, seine Verbind-lichkeit zu läugnen 5 > oder gar dasselbe durch menschlicheKünsteleyen entbehrlich machen zu wollen: 10 > so wollen

8) Daß man auch gegen die Thiere Pflichten habe, ergicbt sichnicht nur daraus, Laß sonst das Zusammenleben und die ■wechselseitige Hülfleistung der Menschen und Thiere schlech- I'terdingS nicht bestehen könnte, sondern <>uch dadurch, da§

sit V0N alle» Menschen (excepti* bominibu* detestandis )

.wirklich anerkannt und geübt werden. »Der Gerechte er-»barmet sich seines Viehes." Prov. XII. io, Er bleibetnicht nur bey strengem Recht, er fordert nicht immer denstrengsten gegenseitigen Dienst, er erweiset auch Wohlthaten.

Daß man aber die Thiere bisweilen tobet, geschieht theilszur Straf wegen erlittener Beleidigung, theil« überhauptin Kampf und Colliston zur Behauptung der eigenenRechte.

s) Man lese nur die neueren deutschen naturrechtlichen undstaatsrechtlichen Handbücher. Es ist entsezlich was da fürPrincipien vorkommen- Von einem angeborncn Gesez ist keineRede mehr. Alle« soll nur von menschlicher Erfindung und »willkührlichen Conventionen herrühren. Die heiligsten Pflich-ten sollen nur gegen diejenigen gelten, mit denen man dar-über einen Vertrag abgeschlossen!! Worauf beruht aberdenn die Verbindlichkeit der Vertrüge ri») Durch die sogenannten künstlichen Staats-Einrichtungenund Cnnstitutionen, die alle Derlezung des Rechts unmög-lich machen sollten-