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von allen Menschen und gegen alle erfüllt werden, sie isteben deßwegen unerläßlich; 21 > diese sezt Gelegenheit undhinreichende Kräfte voraus und die Form und Quan-rität ihrer Ausübung bleibt daher mehr dem eigenen Ur-theil und Pflichtgefühl überlassen; doch ist kein Menschauf dem Erdboden, der nicht wenigstens gegen feine näch-sten, d. h. gegen die ihn zunächst umgebenden Menschenmancherley ihm unschädliche Liebespflichten erfüllen könneund eben daher auch in seinem Gewissen dazu verbundensey. 2») Die Pflichten der Gerechtigkeit dürfen allenfallsauch mit Gewalt erzwungen werden, denn durch solcheGewalt fordert man uur daS Seinige und beleidiget nie-mand ; für Liebcöpflichten hingegen ist kein Zwang erlaubt,denn derselbe würde jemand etwas von dem Srinigen neh-men, mithin unrecht seyn. Sie sind mehr anzurachen undauözubitten als zu befehlen, lassen sich aber indirekt durchDerweigernng ähnlicher Pflichten, durch reciprocirliche
si) Außer von demjenigen der fle zu fordern befugt ist, in wel.chem Fall aber man mit Recht sagen kann, daß die Pflichtnicht mehr existire. Wenn einer mir eine Schuld schenkt,so bin ich sie nicht mehr schuldig, und indem ich sie als»nichr bezahle, verleze ich keine AechtSpflicht.
23) Schön hat dieses Achenwall cntwikelt. Jus nat. §. io.Sie verbindet auch zu den Mitteln und zu Weghebung derHindernisse.
L4) Daher das göttlich einfache der christlichen Formel t „Liebe„deinen Nächsten," weil dieses jedermann möglich ist* und die Pflicht der Gerechtigkeit als das Verbvtt des Ge-gentheils schon ohnehin in stch saßt. Auch ist sie in demhöheren alles umfassende» Gescz: Liebe Gott" enthal-ten, d. h. liebe seine Natur-Geseze (folge ihnen gern)liebe sein Pflicht -Gesez sowohl das der Gerechtigkeit als dasdes Wohlwollens, ersteres gegen alle, leztereS nach deGMaaße als du es kannst.