.356
von allen Mensche» und gegen alle erfüllt werden, sie isteben deßwegen unerläßlich; -»> Liese sezt Gelegenheit undhinreichende Kräfte voraus ") atU> die Form und Quan-tität ihrer Ausübung bleibt daher mehr dem eigenen Ur-theil und Pflichtgefühl überlassen; doch ist kein Menschauf dem Erdboden, der nicht wenigstens gegen seine näch-sten, d. h. gegen die ihn zunächst umgebenden Menschenmancherley ihm unschädliche Liebespflichten erfüllen könneund eben dahek auch in seinem Gewissen dazu verbundensey. 24) Die Pflichten der Gerechtigkeit dürfen allenfallsauch mit Gewalt erzwungen werden, denn durch solcheGewalt fordert man nur daS Seinige und beleidiget nie-mand; für Liebespflichten hingegen ist kein Zwang erlaubt,denn derselbe würde jemand etwas von dem Seinigen neh-men, mithin unrecht seyn. Sie stnd mehr anzurarhen undauszubitten als zu befehlen, lassen stch aber indirekt durchVerweigerung ähnlicher Pflichten, durch reeiprocirliche
2») Außer von demjenigen der sie zu fordern befugt ist / in wel-chem Fall aber man mit Recht sagen kann, daß die Pflichtnicht mehr rxistire. Wenn einer mir eine Schuld schenkt,so bin ich sie nicht mehr schuldig, und indem ich sie als»nicht bezahle, verleze ich keine Rechtspflicht.
-r) Schön hat dieses Achenwall cntwikelt. äus nat. §.
Sie verbindet auch zu den Mitteln und zu Weghebung derHindernisse.
24) Daher das göttlich einfache der christlichen Formel: »Liebe»deinen Nächsten," weil dieses jedermann möglich ist' und die Pflicht der Gerechtigkeit als das Verbott des Ge-gentheils schon ohnehin in sich faßt. Auch ist sie in demhöheren alles umfassenden Gescz: »Liebe Gott" enthal-ten, d. h. liebe seine Natur-Geseze (folge ihnen gern)liebe sein Pflicht -Gesez sowohl das der Gerechtigkeit als da-des Wohlwollens, ersteres gegen alle, Wem nach beyMaaße als du es kannst.