Band 
Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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Listinguiren so viel sie wollen, «> mit ihren haarspalten-Len Subtilitate» sogar die Nothwehr aufheben oder in derWirklichkeit illusorisch machen: sie mögen endlich umden unvermeidlichen Widersprüchen, dem aufwachendenGefühl und der widerstrebenden Natur zu entgehen, nochso viele Ausnahmen und kümmerliche Nothbehclfe Haufen,wie z B. daß daö Recht der Selbsthülfe in gewissen Fällenwieder auflebe, s > daß es vom Staat gestattet werden könne,daß es Plaz haben dürfe wenn die Hülf des Staatö zuentfernt sey u. s. w., so bleibt es aller dieser Sophiste-reyen ungeachtet ewig wahr: die Selbsthülfe in gerechtenSachen und inner gerechten Schranken ist nach göttlichenund menschlichen Gesezen erlaubt, sie ist den Menschenauch nach der allgemeinen Erfahrung gestattet und wirdvon ihnen unter bloßen Beschränkungen der Möglichkeit,Billigkeit und Klugheit überall unwidersprochen ausgeübt.Nicht zu gedenken, daß sogar die Blutrache bey allen al-ten Völkern erlaubt war, 6 7 * 9) wem ist dann je ve rboten

6 ) Einem Dieben, der mir das Geld au« dem Sak oder dasPferd au« dem Stall stehlen will (wa« ich nicht einmalrecht weiß sondern nur vermuthe) darf ich also Gewalt cnt,gegensezen: sobald er cS aber genommen hat, darf iches ihm nicht wieder entreißen, sondern soll ihn ruhig seinerWege gehen lassen- WaS Las für Doctrinen find!:

7) Durch den Zeitpunkt (ohne Breite) inner welchem fie die,selbe allein gestatten wollen, die enge Definirion des WortsNoth, das ewig eiugeschürfte moderamen nach welchem manstets befürchret, daß einem Schurken ein Haar mehr ge-krümmt werden dürste als er selbst gekrümmet hat u. s. w-

t) Do e hm e r jus pubi. univ. S. ;88. *eq.

9) Bey den Burgundivnen. S. Müller Weltg. H. ta.se« selbst hob die Selbstrache nicht aus, vielmehr ließ erderselben ihren Lauf und seztt nur ihrem Uebermaße die