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Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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über die man gebieten kann, HM Dienst, die Hülfevon Gleichen Freundschaft, Bündniß, Gefällig-keit, die Hülfe von Oberen und Mächtigeren Gerichts-barkeit. In allen drey Fällen ist aber das Wesen derSache immer das nemliche. Jeder Hülfe geht nothwen-dig in dem Geist des Helfenden immer ein Urtheil vorher,das an die allgemeinen Regeln der Erkennung der That-sache und ihrer Vergleichung mit dem natürlichen Gesezgebunden ist, wenn es schon bisweilen schnell, beynah zu-gleich mit der That erfolgt und nicht durch so viele äus-sere Formen und Worte auSgedrükt,wird; die Ratur er-fordert dieses gar nicht nothwendig und nicht in allen Fäl-len, indem dabey die Ungerechtigkeit gewöhnlich nur län-ger fortdauert, wachset und an Kräften zunimmt. Auch derDiener und der Freund kann bisweilen feine Hülfe versa-gen , wenn er in außerordentlichen Fällen davon für sichund andere größeres Uebel besorgt, auch er ist schuldignur zum erlaubten und gerechten, nicht aber zur Unge-rechtigkeit zu helfen, wofern er nicht ein Mitschuldigerderselben seyn will. Der Unterschied zwischen dieser Artvon Hülfleistung und der sogenannten richterlichen Hülfebesteht nur darin, daß Gleiche und Schwächere ihremUrtheil nicht immer Effekt zu verschaffen vermögen, ihreHülfe nicht immer zureichend ist, da hingegen der Obereseinen Ausspruch auch durchsezen und die Ungehorsamenallenfalls zur Erfüllung zwingen kann; daß ferner derDiener der die Hülfe feines Herren anruft , freylich auchhierin mehr von dem Willen und dem Urtheil des lezterenabhängt, als der Herr der die Hülfe feines Dieners an-

Weil sie entweder in anderer Nükstcht abhängig, dankbar und zuLiebesdiensten bereit sind, oder weil sie sich durch einen be-sondern Vertrag rn dieser An von Hülfe verpflichtet haben.