418
ziehen und in anderen Wohupläzen den gestörten Friedenwieder zu finden. * * 8) Man trennt sich ja oft von Vater-land und geliebten Gegenständen blos dcS höheren GlükSdes besseren Fortkommens wegen , warum nicht auch derGerechtigkeit wegen, die doch die erste Bedingung allesGlükS, alles Fortkommens ist; man scheidet häufig vonFreunden, warum nicht auch von Feinden? Dieses Mit-tel der Flucht, der Trennung, der Auswanderung ist nunvon Natur allen Menschen erlaubt und auch in den mei-sten Fallen möglich, besonders wenn man keine Schuldeines Verbrechens auf sich geladen hat. Grausameres,unmenschlicheres kann nichts gedacht werden, als solchesnoch verbieten, hinderen, dem Unglüklichen, dem ver-folgten Gerechten die lezte Zuflucht rauben zu wollen, durchwelche er sogar seinem Feind nicht den geringsten Scha-den zufügt. 19 > Aber auch diesen ehmalS unerhörtenGreuel hätten wir von den neue» pfeudophilosophischenStaatS- Principien zu erwarten, wenn sie je in ihrer vol-len Ausdehnung realisirt werden könnten. ?-) UebrigenS
28) Die Flucht oder die Auswanderung ist freylich ein llel>:l-Leneficium, ein trauriges, thränenerwekendcs Hülfsmittel.Aber sie ist doch ein Sicherheit-Mittel, nicht für all« trau-rig ,und mancher hat dabey fein Glük gefunden. Auchstelle ich sie nicht als das einzige sondern nur alS das leztkMittel auf, wenn alle andern vergeblich sind.
*9) Daß die Auswanderung in gewissen außerordentlichen Fällenintempestiv seyn könne und in solchem Fall zwar immerrechtlich erlaubt sey aber gegen die Liebespflicht anstoße, wer-den wir besonders bey den Republiken anzuführen Gelegen-heit haben.
5») Durch die Gaze unserer neue» Naturrechtslehrer, daß Manin de» Staat gezwungen werden mäße, daß man ihn