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Sechzehntes Capitel.
Von dem Unterschied zwischen den Staatenund anderen geselligen Verhältnissen.
I- Wichtigkeit vieler Frage al- Fundament der ganzen Wissen-schaft.
H. Die Staaten unterscheiden sich von anderen sogenannten pti *vatgeselligen Verhältnissen blos durch die Unabhängigkeit desherrschenden Subjekt«, durch höhere Macht und Freyheit«
IH. Beweis dieses SazcS aus der Vernunft, aus der allgemei-nen Erfahrung und dem Sprachgebrauch aller Völker.
IV- Die Distinktion zwischen natürlichen und bürgerlichen Ge-sellschaften ist nngegründet und lczterer Ausdruk ganz über-flüssig.
I sDie Natur bildet durch Ungleichheit der Kräfte uud lvech-i selseitige Bedürfnisse mancherley gesellige Verhältnisse un.rer den Menschen. *> In jedem derselben giebt sie noth-wendig dem Mächtigeren die Herrschaft, dem Schwäche-ren, dem Bedürftigeren die Abhängigkeit oder Dienstbar-keit. ES hat diese Herrschaft, diese höhere Macht einnatürliches Gesez der Gerechtigkeit und Liebe zur Regetihrer Ausübung, das nemliche Gesez welches überhaupt! allen Menschen gegeben und eingepflanzt ist. ES sindendlich durch die Natur auch Mittel genug vorhanden, umsich gegen die Ueberkretung jenes Geftzes, gegen den Miß-brauch der Gewalt zu stcheren ohne ihn je ganz um
i) Cap. 12.a) Cap. iZ.S) Cap. 14.