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ten zu verschaffen, ohne welchen kein lebendiger Eifer mög-lich ist. Wie sehr man in neueren Zeiten gegen dieseeinfache Regel gefehlt hat, mag doch zu bemerken nichtüberflüßig seyn. Die Zahl der Fürstlichen Beamten istseit 30 bis 4o Jahren in allen heutigen Staaten umSdoppelte und dreyfache, in einigen vielleicht umS fünf bissechsfache vermehrt worden. Ein Grund davon liegt frey-lich in der Ramr, und ist nicht ganz zu vermeiden — näm-lich i in der Tendenz des menschlichen HerzenS zur Eitel-keit und Bequemlichkeit, die immer mehr glänzen und eSHöheren nachmachen will; auch helfen die nächsten Um.gedungen des Fürsten selbst dazu, indem sie unter man-cherley Vorwanden, die Vermehrung der Stellen anra-then, theils um sich ihre eignen Geschäfte zu erleichtern,theils um ihren Söhnen, Verwandten und Freunden An-stellung und Besoldung zu verschaffen. Allein dieser Um-stand würde noch so gar weit nicht führen. Der Haupt-grund der zahllosen Vermehrung der Beamten liegt inden neueren falschen Staatö - Prinzipien: vorerst in derwunderlichen Idee, nach welcher man es den Fürstenzur Pflicht machen wollte, alles zu regieren, sich in alleszu mischen, den Akerbau, den Handel, die Künste, dieöffentliche und Privat-Erziehung, die Kranken, die Ar-men , sogar die Angelegenheiten jeder Stadt, jedesDorfes u. s. w. zu beaufsichtigen, zu leiten oder garselbst zu verwalten; welch' alles nebst den großen Är-
u) Herzog Eberhard von Würtemberq befahl in seinem merk-würdigen Testament von 1664 seinem Nachfolger: »mit,, Ucberfluß der Diener sich nicht zu beladen, sonder» die-,, selben so viel möglich einzuziehen, hingegen gotlesfürck-„tig, exemplarisch, getreu, verständig, aufrichtig wohl qua-»lifizirter Diener sich zu befleißigen." S. Mö serSBcy-l* träge zum Staats- und Völkerrecht, n. 746,