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treiben nebenher Privat- Geschäfte, werden mithin fürden Dienst dcS Fürsten gleichgültig und in allen Collisio-nen den eigenen Ruzen vorziehen; der ganze Stand kömmtum seine Ehre, die nur auf Auszeichnung und auf einemgewissen Antheil an der Macht des Fürsten beruht; undwas endlich die maschinenmäßige Zersplitterung der Ge-schäfte betrifft, so tödet sie sogar alle wahre Einsicht undUmsicht, indem man auf diese Art zur Einseitigkeit ge-zwungen und zulezt schlechterdings unfähig wird, irgendein wichtiges Geschäft in seinen verschiedenen Beziehun-gen zu betrachten, oder die minder wichtigen den wichti-geren unterzuordnen. 11 > Daher ist die möglichste Be-schränkung der Beamtenzahl nicht nur für die Finanzen,sondern auch für den Dienst des Fürsten, und für die steteBelebung des Eifers und der Fähigkeit der Beamten selbst,eine der ersten KlugheitS-Regeln und bey vorauSgeftzterTreu niemalen gefährlich.
Eine zweyte nicht minder wichtige Maxime ist die, we-nigstens zu den höheren Stellen nur vermög-liche, angesessene und bekannte Männer zuwählen. Richt zwar, daß diese Regel schlechterdingsohne Ausnahme gelten solle. Ich bin nicht der Meynung,daß Tugenden und Talente sich auSschliessrnd nur bey demReichthum oder bey hoher Geburt finden: und selbst dieFremden möchte ich nie gesezlich von dem Dienst des Für-sten auöschlieffen, theils der rechtlichen Freyheit wegen,
i*) Ueber die großen Nachtheile der »eueren geistlecrc» Maxi,me, die Dienerschafi des Fürsten in bloße Maschinen zu ver-wandeln, und alle Geschäfte inS unendliche zu zersplittern,s. auch Hrn Rehberg über die Staatsverwaltungdeutscher Länder und die Dienerschaft der Rergerne«. annover is&7.