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frey, sie haben schon was andere suchen, und werden we-niger als diese zur eigennüzigen Berlezung ihrer Pflichtengereizt oder veranlasset. Mit ihrer Familie im Vaterlandeeingewurzelt und den Augen der Menschen bloSgestellt,müßen sie ihren .guten Namen mehr schonen, darum weilihre schlechten Handlungen auch in stetem Angedenken blei-den würden; da hingegen ein Unbekannter oder Fremdersich entweder in die frühere Dunkelheit zurükziehen, oderbey der ersten Wendung deS GlükS durch Abreise derSchande entweichen, und anderswo die Früchte seiner Ue-ibelthaten in Ruhe geniessen kann. Endlich ist auch dieganze Existenz von jenen viel inniger mit deren des Für-sten verflochten; dadurch sowohl als durch ihre persönlichenMittel werden sie mehr als andere uncigennüziger Anstren-gungen und Gesinnungen fähig; von ihnen ist auch in Nothund Uuglük mehr Treu und Ausharren zu hoffen, wäh-rend Fremde, die in dem Dienst des Fürsten nur ihren ei-gene» Vortheil suchten, denselben leicht wieder verlassen,sobald er ihnen diese Vortheile nicht mehr verschaffenkann, und überhaupt mit dem Fürsten wohl daö Glük aberuicht das Unglük theilen wollen.
Das dritte Mittel zur steten Belebung deS Eifers undder Thätigkeit ist sichere Fortdauer des Dienstes,so lang kein außerordentlicher Grund derVerabschiedung vorhanden ist. Zwar haben wieschon oben bewiesen, daß das Recht der Entlassung oderVerabschiedung seiner Beamten und Diener, einem Fürstenunmöglich abgesprochen werden kann, ohne die Natur deSfreyen DicnstvertragS in eine wechselseitige Sklavercy znverwandeln; > daß aber seine regellose Ausübung schon
* 3 ) B n. S. 144— 14S.
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