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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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die Maxime sdtte Diener ohne allsterordentlichr GründeNicht zu verabschieden, ist edel, billig / klug, und wen»auch eine Entlassung zwar nicht durch qnalifizirke Vcrbre-chen, aber wegen Alter, Krankheit oder andern Gründen,Lurch Nachläßigkeit, Unbrauchbarkeit oder durch gewiche-nes freundliches Zutrauen, nothwendig geworden: so soll

wenigstens entweder durch eine ruhigere Anstellung,oder durch Beybehalrung des GehaltS (es sey ganz oderzum Theil) gemildert und dadurch daS gute Herz anLeu Tag gelegt werden.

Zum nämlichen Zwek die Beamten und Diener stets tret»und eifrig zu erhalten, helfen viertens die graduelle»Beförderungen nach Alter und Dienstjahren. Zwarist, wie wir feiner Zeit gezeigt haben, ") auch diese Be-förderung kein absolutes strenges Recht der Beamten;außerordentliche Umstände, d. h. solche in welchen dieAnwendung der gewöhnlichen Regel nicht möglich oderoffenbar schädlich wäre, können eine Ausnahme rechtfer-tigen. Aber im Allgemeinen sind die graduellen Beför-derungen billig, liebreich, und in jeder Rükstcht für de»Dienst des Fürsten selbst klug und nüzlich. — Vorerstverschaffen sie anf die natürlichste Weise eine umfassendeGeschäftökenntniß; sie sind, außer den'allgemeinen Vor-studien, die einzige und beßte Schule um allmählig undunvermerkt die nöthigen Fähigkeiten, Kenntnisse undFertigkeiten zu erwerben; derjenige wird nie in oberen Stel-len gut seyn, vielwcnigcr das Ganze übersehen können,der nicht auch in den unteren gedient hat; ohne diese Maxi-me wird man nie in allen Zweigen auf geübte Beamtezählen, vielweniger eine stete Suceession derselben hoffe»

i4- B. n. S. 140 und 143— >4;.