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können. Dazu schlagt die BeyseitSsezung deS natürlicher»DorrükenS nach Alter lind Dienstjahren den Muth und dieHoffnung aller übrigen nieder, welches dann dem Dienstdes Fürsten ungleich schädlicher ist, alü ihm etwa die fchnel.lere Beförderung eines fähigeren Subjekts Vortheil brin-gen kann. Des Umstands nicht zu erwähnen, daß jenebesonders begünstigten eben nicht immer die verdienstvoll,stcn sind (B.H. S. 143.) Nichts ist erdrükender als derGedanke lebenslänglich die nämliche Arbeit zu treiben, undauch bey der treusten Pflichterfüllung nie weiter zu kom-men, während man so viele andere steigen sieht. DemBeamten muß eine Laufbahn eröfner werden, er mußdie Hoffnung haben, wie in anderen Berufsarten, all.mählig zu leichterer Arbeit, zu besserem Einkommen zugelangen, wofern nicht alle Munterkeit des Geistes ver-schwinden und selbst der eifrigste zulezt erkalten soll. DieDankbarkeit für früher geleistete Dienste, welche am leich-testen durch Beförderung erwiesen wird, ist zugleich diebeßte Klugheit, und mau muß auch hier der Natur nach-ahmen, welche Tugend und Fleiß mit beständig wach.scndem Glück belohnt.
Endlich und fünftens sind auch für ausgezeichneteVerdienste, glänzende, selbst auf die Nachkom-men forterbende Belohnungen und für wirklichePflichtverlezungen schnelle entehrende Strafennöthig, wenn der Eifer stets lebendig bleiben, und auchdas Ehrgefühl (auf welches man in unsern Tagen sowenig Rüksicht nimmt) unter den übrigen Beamten er-halten werden soll. Auch diese Regel soll und kann nichtgesezlich vorgeschrieben werden, sondern nur überhauptals stillschweigend angenommene Maxime deö Verhallensgelten. Besoldungen, Zulagen, graduelle Beförderung^