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kelmuths und oft sogar der Uuvilligkeit zu. "> GuteRegeln und Gebräuche müssen im Gegentheil nur alS sub.jektive Maximen deS Verhaltens angenommen und befol-get werden. Denn eS ist allemal edler, das Gerechte undBillige freywillig zu thun, als in Folge von geschriebenenpositiven Gesezen , welche noch dazu den Nachtheil haben,daß sie den Geist töden und die Form über den Zwek hin-aufsezen. Wenige Geseze zu geben, selbst seinen Beam-ten und Unterthanen, ist nicht nur gerecht, sondern auchklug; die kleinmeisterische Herrsch - oder Reglementirsuchtist unedel, unfürstlich, zieht auch Haß und Verachtung zu;dabey erhält man viel bessere und zwekmaßigere Hülfe,wenn man dem guten Willen und dem Verstand der Men-schen auch etwas zutraut und da dergleichen viele Ge-seze oft nicht ausgeführt werden können, da man häufigdavon dispensiern, Uebertretungen und Vernachläßignn-gen stilli'chweigend gestatten muß, so wird dadurch dieIdee der Einsicht und der Macht deS Fürsten geschwächt,mithin sein Ansehen compromittirt. Die Errhei-lung aller Privilegien und Gnaden muß sichder Fürst auSschliessend vorbehalten; nicht nur wie Macchia-vell behauptet, weil sie etwas angenehmes sind, was beydem Begünstigten Dank und Anhänglichkeit bewirkt, son-dern auch zum Zeichen, daß niemand alS der Fürst ganzunabhängig, mithin über die von ihm gemachte» positi-ven Geseze sey. Ein Fürst der sein Ansehen behauptenwill, muß sich ferner wohl hüten, die Oberstrichter.
14) Suarum legum lator et evenor wie Tacitus DOst PoiUP<-
juS sagt. Vergl. oben B. n. S. iss —■ 184.
15) Vergl. B. H. S. iz; — is(„
16 ) Vergl. B. H. @. 187—189 ff. >t. S. 193 —196 y t« Be-treff der Crimmal- Geseze S, 199 ff. und der Pvliiey- Ge-seze S, 203.