die nicht von jedem Privatmann betrieben werden kön-nen, 2°) jn ihrer Ausübung jeden kleinlichen Zwang undFiSkalitäts-Geist, der ohnehin nicht viel nüzt, zu vermei-den, gute Münze auszuprägen, alle Vertrage undVersprechungen mit unverbrüchlicher Treu zu halten, seineSchulden mit religiöserPünktlichkeit zu ver-zinsen und zu bezahlen, gerade deßwegen weilman ihn nicht dazu zwingen kann, und er mithin daö vonden Gläubigern in ihn gesezte Zutrauen, die gute Mey-nung von seiner Gerechtigkeit, desto eher rechtfertigensoll.
Endlich ist es, besonders in unsern Tagen, äußerst wich-tig, in dem GeschäftS-Styl keinen falschen, nachden revolutionären Schulen schmekenden, Sprachge-brauch aufkommen zu lassen, zumal derselbe eineder vielwirkendsten Ursachen ist, wodurch die Fürsten,oft ohne es zu wissen, um all' ihr Ansehen und um dieEhrfurcht der Unterthanen gebracht werden. Dieser fal-sche Sprachgebrauch besteht darin, daß die nach dempseudophilosophischen StaatSrecht üblichen Redensartenund Benennungen in die bestehenden ganz enlgegengesez-ten Verhältnisse übergetragen, mithin die Dinge nichtmehr mit ihrem wahren Ramen bezeichnet, und dadurchdie wesentlichsten Begriffe verwirrt oder umgekehrt werden.Alle diese Redensarten haben das mit einander gemein,daß sie unvermerkt Las Volk über den Fürsten hinaufsezenund den leztercn nur als einen Diener ferner Untergebe-
rs) B. II. S. 193 — 294.n) B. H. S. 278. *80. 2*3.
22) S. hierüber treffliche Gedanken in Necker des Financesde le Fronet T. 1. S, 99 ~ lvo.