««klug, wie es in Oestreich unter Kayfer Ioseyh II. seit-her in Bayern und andern Landern geschah, dergleichenEhrfurcht erwekcnde Titulaturen unter dem Vorwand vonKürze abzuschaffen, und dagegen solche Anreden einzu-führen , die nichts bezeichnen, nichts moralisches enthal-ten, und bey jeder veränderten Regierung eben so gut gel-ten könnten. Ein Fürst soll auch seine Geseze und Befehlein eigenem Namen geben, und daher auch seinName an der Sptze, nicht aber am Ende der Verord-nung stehen, um anzuzeigen woher dieselbe komme undtvarum sie verbindlich sey. Eben so muß er von sich selbst,von seinem Hause, seiner Familie, seinen Rechten, seinenBestzungen und nicht von seinem Amte oder von übertra-gener Gewalt sprechen. Denn die Existenz deö Fürsten 'ist kein Amt, sondern ein GlükSgut, eine Herrschaft,durch eigene Macht bedingt; er schafft und giebt Aemter,selbst aber hat er keines. Wenn dagegen die Fürsten nurim Namen des GesezeS (welches sie doch selbst geben)deS Staates, der Staatsverwaltung, der ihnenanvertrauten Regierung, der öffentlichen Auf-sicht, oder gar wie man es in neuern Rußischen Ukasenlas, im Namen deS erkenntlichen Vaterlandestt. f. w. redet: so ist es klar, daß durch dergleichen aus derSchule revolutionärer Sophisten hergeholte, oder wenig-stens republikanische Ausdrüke, die verkehrte Idee erwektwird, als wäre das sogenannte Gesez, der Staat,
gestreng wegen der Tapferkeit und Disziplin, den Vasal-len, als den nächsten Freunden Liebe und Getreue,den Geistlichen Ehrwürdig fauch Hochwürdig) undWohlgelehrt, um Wandet und Wissenschaft auszu-drüken rc.
wsvey dann gar nicht gesagt wird, daß es etwa das natür-