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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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nothwendig zu Grunde gehe»/ wen» sie diese Kräfte nichtzu gebrauchen wissen/ um anfällige Angriffe zurükzuhal-ten und Gewalt mit Gewalt abzutreiben. Vergebens isteS, «auch bey dem gerechtesten und wohlwollendsten Cha-rakter, auf die Beybchalmng eines ewigen Friedens zah-len zu wollen. Die Leidenschaften von andern kann mannicht immer bändigen, Unrecht und Irrthum nicht alle-mal hindern; Streitigkeiten und Rechts -Collisione» lassensich schlechterdings nicht minier vermeiden, und zwischenUnabhängigen können sie, wenn gütliche Vorstellungennichts nüzen, nur durch Kampf oder Verträge ausge-macht werden: denn alle Kriege sind zulezt nichts andersals ein Zwang zur Gerechtigkeit oder ein Kampf um ei-nen besseren und billigeren Vertrag. Die Kriege sind da-her auch so alt als die Welt, und werden fortdauern solang als Menschen neben Menschen wohnen. Sie sinddas lezte Handhabungsmittel des natürlichen GesezeS, undda man die Möglichkeit des Unrechts nicht aufheben, dieGewalt zum Bösen nicht hindern kann, so muß auch dieGewalt zum Guten erlaubt seyn. Diese lcztere verbietenzu wollen' hieße nur die ungestrafte Ausübung aller Ver-brechen und Ungerechtigkeiten begünstigen: und so sehrman auch gegen das Blutvergießen und das Elend desKrieges deklamiren mag, so ist eS gut wenn die Men-schen bisweilen zeigen, daß sie noch etwas höheres alödas schnell verfließende Menschen-Leben oder vergängli-ches E> denglük erkennen, indem selbst dieses ohne Gerech-tigkeit weder Werth noch Bestand hat. Die Kräfte dieder Schöpfer jedem Menschen und besonders den Fürstenzu ihrer Selbstvertheidigung gegeben hat, muß man alsoim Nothfall zu gebrauchen wissen. Ein kriegerischer Fürst,d. h. ein solcher, dessen Muth und Fähigkeit zum Kriegebekannt sind, erhalt schon dadurch seine Feinde in Schran-