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ken und sichert sich und seinem Volke den Frieden, alldie-weil Feigheit und Kraftlosigkeit zu ungestrafter Beleidi-gung reizt. Selbst der Privatmann verliert Ehre, Anse-hen, Vermögen, persönliche Freyheit, wenn er in Fällenvon Nothwehr oder wo sich sonst kein Richter findet, nichtzur Selbstvertheidigung, d. h. zur Kriegführung bereitist, da hingegen derjenige gewiß weniger angegriffen wird,von dessen Geist und Charakter man überzeugt ist, daß ersich nicht ungestraft werde beschimpfen und beleidigenlassen.
Dieser Geist des KriegS muß aber nicht mit derLiebe zum Krieg verwechselt werde», und ist auch garnicht immer mit derselben verbunden. ES verhalt sich mitder Kriegführung im Großen wie mit jeder Selbsthülfeim Kleinen. Sie ist nicht immer möglich, wenigstens nichtmit Hofnung von gutem Erfolg, daher nicht immer klug,in ihrer Ausübung sind die Regeln der Menschlichkeit znbeobachten. Gewalt der Waffen soll nicht ohne gutenGrund, nicht ohne Noth gebraucht, und selbst das Rechtder Vertheidigung nicht aufs äußerste getrieben werden,sondern nicht weiter als die Erreichung des Zweks eS er-fordert. r> Den Krieg zu lieben blos des Krieges wegen,händelsüchtig und gleichsam ein Fürstlicher Rauser znseyn, ist nicht nur ungerecht und barbarisch, wegen denvielen Uebeln die der Krieg herbcysührt, sondern auchhöchst unklug, weil der AuSgang des Krieges stets unge-wiß bleibt und auch der Stärkste oft am Ende seinenMeister findet. Ist das Resultat des Krieges unglük-
i) Vergl. B. I- 4» und B. n. 68. Rote s,
3) De Marte quoties itur in suffragiaNemo imminere cogitat mortem sibiSed quisque cladem destinamus alteri.
Muripitles.