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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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-aß sie einerseits zu kräftigeren entscheidenden Maßre-gel» berechtiget, und anderseits doch etwas edleS undgroßmüthiges an sich hat, was die gegenseitige Erbitte-rung vermindert, dem Frieden und der Versöhnung eineThür eröfnet. Denn erstens ist gegen erklärte Feinde man-ches erlaubt, was gegen einen Verbrecher nicht entschul-diget werden könnte, wie z. B. die Uebergehung der üb-lichen oder festgesezten Justiz-Formen, wo auf langsamenund schwierigen Wegen vorerst die Thatsache und ihr Ur-heber außer Zweifel gesezt, sodann die Unrechtmäßigkeitder Handlung, der Vorsa; u. s. w. bewiesen werden muß.Solche weitläufige Verantwortungen und wechselseitigeBeschuldigungen könnten die Sache des Fürsten selbst com-promtttiren und wären ihm auch um desto nachtbeiliger/da die Insurgenten ihrerseits keine dergleichen Formengegen ihn und seine Freunde beobachten. Auf der ande-ren Seite hingegen wäre es auch barbarisch und würdetheils zu grausamen Repressalien, theils zu einer unheil-baren Erbitterung führen, wenn man gegen Insurgentendie mit den Waffen in der Hand kämpfen, folglich denCharakter von Feinden annehmen, nicht auch diejenigengünstigen Regeln befolgte, welche gegen gewöhnliche Feindeüblich sind: wenn man z. B. keine Gefangenen machen oderdie Gefangenen töden, keine ParlamentairS annehmen,ihnen bey temporären Verträgen, deren im Krieg immerviele vorkommen, z. B. bey Waffenstillständen, Capitula-tionen »• f. w. weder Treu noch Glauben halten wollte. 6 >Die Maxime Insurgenten alS Feinde zu behandeln, hatalso zweytcns den Vortheil, daß sie die Erbitterung vermin-dert und dem Frieden eine Thür eröfnet; denn mit Fein-

6 ) Vergl. hierüber de Martens droic des gens moderne.

S 26;. Note d. und