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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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den ist ein Vergleich oder eine Unterhandlung möglich, abernicht mit Verbrechern. Auch werden die Insurgenten undihre Häupter bis zur Verzweiflung getrieben, und müs-sen sich nothwendig desto fester an einander klammern, wennman sie beständig und ohne Unterschied alS Rebellen oderSchuldige bestrafen will; sie können sich nicht mit Ehrenunterwerfen, so lang sie dabey noch eine Strafe oder einestrafähnliche Mackel ihres guten Namens befürchten müs-sen Hochherzige Gemüther, welche stets die gefährlich-sten Feinde sind, verschmähen sogar die ihnen angeboteneGnade, weil dieselbe immer noch eine Anerkennung derSchuld voraussezt: und selbst die gewöhnlichen allgemei-nen Amnestien, zu welchen man in solchen Fällen seineZuflucht nimmt, sind gegen eine noch im Kampf begrif-seue Partey durchaus unpassend; sie erreichen nur dannihren Zwck, wenn sie nach bereits erfochtenenSiegen, nach bestätigter Uebermacht ertheilt werden,und mithin als ein stillschweigender Vertrag anzusehen sind,der ganz zum Vortheil des Besiegten ist, und wo gegenUnterwerfung und Ruhe auf der einen Seite, von der an-deren Vergessenheit älleS vergangenen und Rehabilitationder allgemeinen Ehre zugesichert wird.

Innere Feinde sind ihrer Natur nach Verbündete,und daraus folget die dritteKlugheitS-Regel sie nie alSeine einzige Macht, sondern stets als Verbün-dete zu betrachten, mithin wo möglich den Bund zutrennen, und mit jedem einzelnen bedeutenden Glied nurSeparat-Vertrage abzuschliessen, damit einer nach demandern den Kampf verlasse, und die übrigen sich am Endevon selbst unterwerfen, oder den Frieden auf jede Bedin-gung annehmen müssen. Die Befolgung dieser, der Naturangemessenen, und von der Gerechtigkeit erlaubten, Regel