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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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Erstgeburt wäre daher bey den großen Vasallen nicht ohneEinschränkung, wenigstens nur für die Allodien und fürein einziges Lehen anzuerkennen, und die Erblichkeit derKrön-Lehen auf Seitenlinien nur unter dem Beding ihrerVertheilung auf mehrere Köpfe des peinlichen Hauses zugestatten. Daß aber gar durch die natürliche Erbfolge,oder durch einseitige, von demLehenherrcn in dieser Hin-sicht nicht anerkannte Testamente, ein einzelner Dienst-mann zwey oder mehrere oder gar eine ganze Menge vonLehen auf seine Person vereinigen könne, widerspricht so-wohl der Natur der Sache als der wahren StaatS-Klug-heit. Die Cnmulation der Benefizien ist unnatürlich, dennmit einem einzigen derselben ist der zu so wenigem verpflich-tete Dienstmann schon hinlänglich belohnt, und der Königkann also deren Anhäufung ohne Verlezung der Billigkeitversagen; er ist im Gegentheil seinen übrigen treuen Die-nern auch etwas schuldig, und kann sich nicht allen Stoffzu Belohnungen entziehen lassen. Die deutschen Reichs-stände wären nie so mächtig geworden, und die Kayser-liche Gewalt würde vielleicht noch heut zu Tag in vollerAusdehnung bestehen, wenn die Kayser diese doppelteMaxime befolget, die Erblichkeit der Lehen nicht un-eingeschränkt gestattet, und durch dieselbe eher ihreVertheilung bis auf einen gewissen Grad begünstiget hät.ten. Diese lezrere stärkt die relative Macht des Königs,erhält die Abhängigkeit der Vasallen und befördert zugleichden Wohlstand des Landes, da hingegen ihre Anhäufungauf einen einzigen Kopf jenes Verhältniß umkehrt, denmächtigen Dienstmann zur Unabhängigkeit reizt und statteines Freundes einen gefährlichen Nebenbuhler erwekt.

Königreich Jerusalem ist Wilkes Geschichte der KreuzzügeT-1. S.sszrs. merkwürdig zu lese».