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um Geld oder sonst nachzulassen; diese Persönlichen, ja so-gar fortdaurenden Dienste der Menschen lassen sich nichtmit Geld abwägen das bald verzehret wird. DergleichenFinanz - Spekulationen sind politisch verderblich, denndurch solchen Nachlaß wird der gewesene Vasall von Rech-tenswegen zum vollkommenen Fürsten gemacht; er Ist viel-leicht im Stande diese Unabhängigkeit durch eigene Machtzu behaupten, und man hat fortan keinen Rechtögrnndmehr ihn zum Gehorsam anzuhalten. Was dann den Be-siz oder die Erwerbung einer fremden Krone betrifft, sosind dabey zwey Fälle möglich: entweder kann ein ein-zelner Vasall durch Heyrath, Erbschaft, Eroberung u. s. w.zum Best; eines fremden unabhängigen Reiches gelangenund dabey doch das vorher besessene Land als Lehen unterden bisherigen Verpflichtungen behalten wollen — oderaber ein fremder bereits unabhängiger Fürst gelangt aufdie nämliche Weise zum Bcsiz des Lehens, und will das-selbe auch in dieser Eigenschaft beybehalten, so wie z. B.die Könige von Spanten das Herzogthum Maylaud unddie Könige von Schweden das Herzogthum Pommern langeZeit hindurch als Lehen des deutschen Reichs besessen ha-ben. Beydes ist aber dem König alö Ober-Lehenherrengleich gefährlich, besonders wenn etwa die verschiedenar-tigen Besizungen nahe an einander flössen. Denn obschoneö sich gar wohl denken läßt und bisweilen möglich ist, daßder nämliche Fürst das eine Land ganz unabhängig, dasandere aber nur als Lehen besize, und in lezterer Rüksichtseine Vasallen-Pflichten erfülle: so giebt e§ doch der Col-lisionen so viele, daß diese beyden Verhältnisse oft nicht miteinander bestehen können, indem man nicht zu gleicherZeit Freund und Feind, Dicnstmann und unabhängigerHerr seyn kann. Wie soll man den so mächtigen Vasallenzum Gehorsam zwingen, wenn er noch dazu ein nahe