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gelegenes größeres Land bestzt, in welchem er keinen Obe-ren über sich erkennt. Von Bestrafung irgend einer Felo-nie ist keine Rede mehr, und selbst für die Erfüllung dergewöhnlichsten Lehens-Pflichten muß man zu weitläufigenund kostbaren Unterhandlungen feine Zuflucht nehme».Natürlicher Weife wird der Königliche Vasall nur zu ge-neigt seyn, das besizende Lehen eben so unabhängig zu be-herrschen als seine eigenen Lande; bey jeder Collision wirder seine Eigenschaft als souveraine Macht anführen, umdie Pflichten eines Vasallen vernachläßigen zu können;aus dem Freunde wird gewöhnlich ein Feind gewordenseyn, und kömmt eS zum Kriege , so kann er sogar dieKräfte des LehengutS mit denjenigen des Königreichs ver-einigen um gegen seinen eigenen Herren selbst zu streiten.So ist bekanntermassen eine der Haupt- Ursachen von demVerfall des deutschen Reichs auch die gewesen, daß in«eueren Zeiten vier oder fünf seiner großen Vasallen, mirBeybehaltung ihrer Reichö-Länder, zu fremden Kronengelangten, wobey an keine Subordination derselben mehrzu denken war, und nur in einzelnen Fällen, bey zufälliggleichen Interessen, ihr guter Wille noch durch Negotia-tion erhalten werden konnte. " > So wäre auch Frankreichbeynahe zu Grund gegangen, weil die Herzoge von Bre-tagne und Normandi« zugleich Könige von England gewor-
i8) Bey Frankreich haben die deutschen Kayser diesen Ucbelstandeingesehen. Sie wollten z. B. nie zugeben, daß Ludwig XIV.die von Deutschland abgerissene» Lander als Lehen bcssze,folglich in dieser Eigenschaft auf den Reichstagen hätte stim-men und nach der damaligen seltsamen Verfassung sogarKayser werden können. Deßwegen traten sie jene Provin-zen lieber unbedingt ab. Bey anderen Königen war die Ge-fahr freylich nicht so auffallend, aber dennoch immer bedeu-tend und wichtig genug.