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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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seyn. Dä ursprünglich alle Lehengüter nur Schenkungender Könige, zeitliche Belohnungen geleisteter Dienste wa-ren und nicht an die Erben übergiengen, so verstand essich von selbst, daß ste beym Absterben des Belehnten anden Ober-Eigenthümer zurüksielen, und alsdann war auchnicht allemal ein nothwendiger Grund vorhanden, selbigevon Neuem zu verleihen. Allein wenn auch die Erblich-keit der Lehen, eS sey durch Uebung oder Gesez, bis auf«inen gewissen Grad eingeführt ist: so giebt es immer,ohne Verlezung der Gerechtigkeit, mancherley Mittel der-gleichen Kronlehen entweder in Fällen von Felonie durchEnlsezungen, oder bey Auölöschung des Mannsstümms,oder wo sonst die gesezliche Erblichkeit aufhört, oder durchHeyrathvon Erb-Töchtern, wieder zu redueiren, d. h.zur Krone woher ste gekommen stnd zürükzusühren, oderselbige durch Kauf, Tausch und andere Vertrage nach undnach wieder an sich zu bringen, als wodurch daS Reichimmer mehr befestiget, der Kampf der Großen unmöglichgemacht Und der König auch in Absicht der Sleuren undEinkünfte unabhängiger wird. Sind nur erst zwey oderdrey große Kronlehen auf diese Art znrükgezogen, so wirddie Königliche Territorial-Macht so sehr vergrößert, daßan keine Rivalität von Seiten der übrigen Vasallen mehrzu denken ist. Diese Reduktion oder Consolida-tio» der Lehen haben insbesondere die Könige vonFrankreich am beßlen verstanden; sie versäumten keine Ge-legenheit die großen Herzogihümer und Grafschaften wie-der an sich zu bringen, und eben dadurch sind ste auch somächtig geworden, daß sie nachher eben so viele durchEroberungen und günstige Friedeng - Verträge erwerbenkonnten. Auch in Dänemark «nd Schweden wurde

i?) Man verfolge Sie merkwürdige Geschichte dieser successiven