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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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sellschaft noch viel liebloser Ritten solchen Bürger mit Ge-walt zurükzuhalten, ihn an seiner Rettung oder an sei-nem Glük zu hinderen; und da die LiebeSpflichten wech.selseitig sind/ in der Collision aber die leichter zu erfül-lende vorgeht: so kann eine ganze Genossenschaft eher eineinzelnes Mitglied/ als das einzelne Mitglied seine Exi-stenz und seinen ganzen Wohlstand entbehren. Zudem hates die Natur also geordnet, daß LiebeSpflichten noch vielweniger und schlechter erfüllt werden sobald man sie er-zwingen will/ 3> denn gerade wegen solchem Zwang suchtsich ihnen jeder so viel als möglich zu entziehen. Alledergleichen Pflichten lassen sich doch nicht abnothigen undmit dem bloßen Zurükbleiben eines Bürgers ist der Com-munität auch nicht geholfen/ wenn er derselben sonstfeine Zeit und seine Kräfte nicht widmen will. Endlichgiebt eS mancherley andere sehr wirksame und.mit derGerechtigkeit ganz vereinbare Mittel/ um die Menschenim Nothfall wenigstens zur äußeren Erfüllung ihrer mo-ralischen Pflichten anzuhalten/ oder/ was das uemlicheist/ zur Veränderung ihres unfreundlichen Willens zu be-wegen. Diese Mittel die von den Naturrechtslehrern zusehr Übergängen werden, obschon sie eine wesentliche Lükeder Wissenschaft ausfüllen und in der Welt von großemNuzen sind, bestehen in der Re torsio n, d. h. in derVerweigerung von ähnlichen Pflichten. Wenn also (wasübrigens nicht leicht zu besorgen ist, da man auch etwasauf das Ehrgefühl der Menschen und auf ihre natürlicheAnhänglichkeit an das Vaterland trauen muß) ohne vor-angegangene Gewaltthätigkeiten und innere Feindseligkei-ten, in einer Republik zahlreiche und unzeitige AuStre-

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3 ) Dergl. ®. II. Z6; - Z66.