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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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den aber gegen den Fürsten in sehr verschiedenen rechttt-chen Verhältnissen natürlicher Abhängigkeit oder frcywil-liger Dienftbarkeit. Allein die Unvollkommenheir derSprache ist und bleibet immer die Quelle der meisten undgrößten Irrthümer. So wie das Wort Gesellschaftin sehr verschiedener Bedeutung genommen wird, -> soentsprang auch jener sophistische Saz nur dadurch, daßman das nemliche Wort Volk oder populus für zwey ganzentgegengesezte Dinge gebrauchte, nemlich bald für einevereinte Menge (multitudo unita), eine freye Genossen-schaft wie z. B. die Bürgerschaft von Rom, bald wiederfür eine zerstreute, zusammenhangslose Menge (multi-tudo soluta) oder für das Aggregat aller Menschen dieirgend einem oder mehreren dienstbar und verpflichtetsind. Kraft dieses Irrthums, den die Logiker sonst ein

sophisma ex ambignitate vocis nannte» , wurden beydeverschiedene Verhältnisse stets unter einander geworfen,das Recht welches aus dem ersteren fließt in dieses leztcreübergetragen, und somit war der verderbliche Trugschlußmit allen seinen Folgerungen fertig. Souverain ist ein-mal nur der Oberste, d. h. der Mächtige und Unabhän-gige welcher außer Gott sonst niemand mehr dient, er be-stehe nun in einem Individuo oder in einer Corporation,und es fällt ins ungereimte eine Menge von Menschen,sey sie auch noch so zahlreich, souverain zu nennen, dieunter stch gar kein Ganzes ausmacht, sondern von derenjeder einzelne stch durch natürliche Bedürfnisse oder frey-willige Verträge in der Abhängigkeit eines anderen befindet.

Man könnte übrigens gegen jenen RechtSsaz, daß im

a) S. oben S. 49-50.