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zurükgefchoben und nicht aufgelöst. Denn man könnteweiter fragen, warum denn dieser Vertrag immer s»und nie anders gemacht wird, warum B. die Mi-norität nie das Recht der Entscheidung erhält? WenndaS eine so willkührliche Derkommuiß wäre, die eben s»gut nicht existiren könnte: so müßte man auch Beyspielevom Gegentheil finden; eS müßte Genossenschaften geben?wo entweder die Minorität oder nur die Einhelligkeit gilt?welches aber nie und nirgends der Fall ist. Andere glau-ben daher, das Recht der Majorität beruhe auf der Prä-snmlion, daß die Meynung der Mehreren auch stets dirweisere und gerechtere, d. h. der Wahrheit und dem na-türlichen Gesez die angemessenere seyn werde. Allein daSist leider gar nicht immer der Fall; die ganze Geschichteund die tägliche Erfahrung beweisen vielmehr, daß daSGegentheil wenigstens eben so oft, vielleicht noch häufigenstatt findet. Selbst diejenigen welche zufälliger Weise ebendie Mehrheit ausmachen, pflegen es im allgemeinen gernzu bekennen, *> und wer immer in Republiken gelebt hat?der wird täglich bemerken können, daß die Mitglieder devMajorität oft gestehen, die mindere Meynung sey zwar diebessere gewesen, sie habe aber nur weil sie von gewissenPersonen hergekommen, oder aus Mißverstand, oder ausbeleidigter Eigenliebe, oder wegen mitverflochtenen Pri-vat-Interessen, oder wegen dem Einfluß irgend eines Mag-naten nicht Beyfall gefunden. Versammelte Menschen ha-ben so gut ihre Leidenschaften und werden so leicht irregeführt als einzelne. Bey ihnen mehr noch als anderswo,
,) majora ftnb nickt immer saniora. Darüber bat schon Rein»k i «gh in seiner biblischen Boiizey S> -69-27«- sxiowL6 z. merkwürdige Beyspiele gesammelt.