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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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wegen gemacht/ um sich dem Ideal der Einhelligkeit destomehr zu näheren/ die Ueberlegenheit evidenter zu ma-chen/ dem Beschlusse dadurch ein größeres Gewicht zu ge-den und seine freywillige Befolgung auch von Seiten derabwesenden oder der nicht einstimmenden Mitglieder zuerleichtern. Eintracht in den Hauptsachen, freundschaft-liche Gefälligkeit und freywillige Nachgiebigkeit in Neben-sachen oder unvermeidlichen Collistonen, sind überhauptdas eigentliche BindungS- und ErhaltungS-Mittel derCommunitäten, besonders der freyen, die keinen Richterüber sich haben; Zweytracht und wechselseitige Erbitte-rung hingegen sind ihr größtes Uebel und der sichere An-sang ihres Verderbens. Dieses zu verhinderen giebt eseinige zwar seltene Fälle, wo auch die bloße MajoritätauS freundschaftlicher Gesinnung nachzieht oder zum vor-aus nachgeben zu wollen sich erklärt, und ihre dersel-ben mehr gleichgültige Meynung dem dringenden Wunscheiner bedeutenden Minorität aufopfert, so wie man diesesbisweilen auch unter Privat-Personen bey collidirendcnRechten zwischen dem Mächtigen und dem Schwächerensieht. Obgleich übrigens die Majorität im Allgemeinendeßwegen herrschet, weil sie, nebst ihrem habendenStimm recht, zugleich die stärkere Partey ausmacht: soist es deßwegen, zumal bey kleinen Versammlungen undeiner geringen Stimmen-Mehrzahl nicht immer bewiesen,daß sie jene Ueberlegenheit auch wirklich für sich habe.In unbedeutenden gewöhnlichen Fällen die auf das Wohlund Weh der Republik oder auf die Rechte und Inte-reffen ihrer Mitglieder keinen Einsiuß haben, da giebt dieMinorität gerne nach und es wird dadurch der Friedenicht gestört; auch kann man mit Grund vermuthen, daßdie abwesenden Mitglieder dergleichen Gegenstände den

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