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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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scilschalt, so leistet sie eben dadurch den Beweis , daß sieden übrigen nachgegeben, folglich hintenher ebenfalls ein-gewilligrt habe; denn sie kann billiger Weife nicht fort-fahren die gleichen Vortheile zu genießen ohne die glei-chen Beschwerden zu tragen. Freylich wäre es von Sei-ten jeder Genossenschaft lieblos und unklug sich ohne Notheingebildete Bedürfnisse zu schaffen, durch Verschwendungaußerordentliche, »»nöthige Ausgaben zu veranlaßen, umvon den einzelnen Mitgliedern beträchtliche Beyträge for-deren zu müssen, welche vielen lästig, von den Aermerengar nicht bestritten werden könnten, und selbige dadurchzum Auötritt nöthigen würden. Allein dieser Mißbrauchist in einer Republik so leicht nicht zu besorgen, da diemehreren Mitglieder und selbst die Reicheren, stets inte-tessirt sind, so wenig als möglich zu bezahlen, und daman auch der minder vcrmöglichen Mitglieder, als Srü-zen, Gehülfen und Freunde nöthig hat, um die vorkom-wenden Arbeiten zu besorgen und die Wurzel seiner Kraftauszudehnen. Gewöhnlicher Weise sucht man daher durchBeschränkung der Bedürfnisse die Sachen so einzurichten,daß die Communität aus ihrem eigenen gemeinsamen Gutleben könne, und entweder nur geringe oder gar keineaußerordentlichen Beyträge nöthig sind. Sonst aber kanndie Regel nicht geläugnet werden, daß eine Genossenschaftvon ihren Mitgliedern so viel Steuern forderndarf, als sie es für ihre gemeinsame» Bedürfnisse nöthigfindet, daher man auch diesen Grundsa; in allen Pri.vat-Communitäten und, wo die Noth eS erfordert, auchin freyen Republiken unwidersprochen geltend und aus-geübt sieht.

Hingegen d..rf eine Republik ihre eigenen Unrertha-