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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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E>eu lern wichtigen Gegenstand von der Organisationoder sogenannten Constitutio n der Communi tätenund Republiken, haben wir von ihrer Nothwen-digkeit, ihrer Allgemeinheit, ihrem Endzwek,ihrer EntstchungSart und ihren Gegenständenoder wesentlichen Bestandtheilen zu reden; von ihrer Z w e k-Mäßigkeit, d. h. von ihrer mehreren oder minderen Voll-kommenheit, wird sodann, um nicht in Wiederholungenzu verfallen, bey der Makrobiotik oder Erhaltungökunstder Republiken gehandelt werden.

Jede Vereinigung mehrerer Menschen die sich in einewirkliche Corporation bilden und als solche handeln, d. h.irgend einen gemeinsamen Willen äußern und vollziehenwill, hat zu diesem End eine bestimmte Einrichtungoder gewisser Statuten nöthig, durch welche die zer-streute und bisher zusammenhangSlose Menge vereini-get, zu einem Ganzen gebildet, oder, wie man sichauszudrüken pflegt, gleichsam zu einem lebenden und thä-tigen Körper umgeschaffen werde. Den Inbegriff dieser, blos die innere Ordnung der Genossenschaft selbst an-gehenden, entweder auf einmal oder nach und nach ge-machten Geseze, heißt man die Organisation oderalrch die Conftirution, die Verfassung des ge-meinen Wesens, " AuSdrüke von denen der ersterenach einer etwas stolzen Analogie von den organischenoder lebendigen Körpern hergenommen ist, welche die Na-tur durch einen bewundernswürdigen Mechanismus ausunendlich verschiedenen Theilen zu einem einzigen harmo-

i) pactum ordinationis, wie die Älteren Publieisten sich aukdrüksten, zum Unterschied von dem pacto unionis.