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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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ntcrtv *> Ia! es scheint sogar klüger und besser gehandelt,nicht allzuviele Dinge in Schrift zu verfassen; denn nichtnur veranlassen sie viele sZänkereyen, weil die Ausdnrkeoft unvollkommen und zweydeutig sind: sondern indemman gewöhnlich nicht das natürliche und wesentliche, mit-hin auch allgemein bekannte, sondern nur daS positiveund zufällige, fönst leicht zu vergessende, niederzuschrei-ben pflegt: so werden die Menschen dadurch gewöhnt, ihreAufmerksamkeit nur auf dieses zu richten, selbiges für dieHauptsache zu halten und darüber daS wahre Recht zuvergessen; » da hingegen, wenn nur wenig geschriebenwird, der Geist oder daS Natürliche, als in dem Gemüthund der Vernunft jedes Menschen vorhanden, stetS leben-dig bleibt, zulezt durch fortlaufende Tradition nothwen-dig die Oberhand behalten muß, und menschliche Abwei-chungen oder fehlerhafte Zusäze nach und nach entwederverschwinden oder doch auf ihren subordinirten Werth zu-rükgeführt werden. Ueberhaupt sind die Constitutivumnichts anders als daS positive GesellschaftS- oder

2 ) 2 » dem sogenannten Rothen -'Buch von Bern, welches vieleLeute irriger Weise für den Inbegriff der Verfassung von Lernhielten, war j. B. nirgends vorgeschrieben, weder daß dieseStadt frey und unabhängig sey, noch daß sie dieses oder jenesGebiet bessze, noch daß ein Schultheiß, ein kleiner Rath von-7, ein großer Rath von 299 Gliedern seyn solle, noch daß mauBürger von Lern seyn müsse um dabin zu gelangen, noch wieman in dieser Bürgerrecht ausgenommen werden könne u s. w.Die Constirution lag in der Natur der Sache, in uralten In.stitutionkn und Gewohnheiten; jenes Buch aber war, wieschon anderswo bemerkt worden, nur eine Sammlung von sol«chcn Verordnungen und Reglcmcnlcn, die nur mit jwey Lril,theil Stimmen sollten abgeändert werden können.

z) Nergl. B. II. S. 593 - 392 -