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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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roch alles fernere Reden gewaltsam zu untersagen/ mitstürmischem Geschrey die Abstimmung ;u verlangen '«>Und über die gemachten Vorschläge blos mit Ja oderRein, mit Annahme oder Verwerfung entscheiden zu las-sen. ES scheint zwar/ daß man auch auf diese Weiseden allgemeinen Willen vernehmen und dadurch viele Zeiterspare« köqnte. Allein da es nicht nur darauf ankömmteinen Beschluß überhaupt/ sondern so viel möglich einenvernünftigen/ gerechten und der Republik m'izlichen Be-Schluß zu fassen; da zu diesem End die einen wünschenkönnen, die besonderen Einsichten und Kenntnisse andererMitglieder zu bennzen, und überhaupt alle das Recht ha-ben Vorschlage zu mache«/ durch ihre Gründe auf dieVersammlung zu wirken und neue Ideen an den Tag zubringen: so ist jene Abstimmung ohne Diskussion schondeßwegen weder gerecht noch zivekmäßig, sondern vielmehreiner Ausschließung von dem Vorschlags- oder Stimm-rechte gleich. Zum anderen sind auch nicht alle Fragenso einfach/ daß sie blos mit Ja oder Rein beantwortetwerden könnte«/ und sie lassen sich fdgar nicht immerauf diese Einfachheit zurükführen. Denn es ist bey denmeisten Gegenständen nicht allein um das ob? sondernauch um das wie? zu thun; es können Thatsachen be-richtiger/ Modifieationen angebracht/ neue Formen, neueMittel angerathen werden / die vielleicht den Beyfall derVersammlung finden. Daher ist in jeder Rüksichr einesogenannte Um frag/ eine freye Eröffnung und Diskuri-

l6) aui voix, aus vois ! fermer la ctiscnsMon etc. lB|f ntrtBsolch Gebrüll in den französischen ober vielmehr iafobinilchenVersammlungen borte, um den Vcrnünfliqeren den Mund zustopfen.